Datenbasis für die Neufestsetzung der Kommunalwahlbezirke

Antworten der Verwaltung

4. Juli 2019

An Herrn
Oberbürgermeister Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel,

am 11. April 2019 hat der NRW-Landtag die Änderung des Kommunalwahlgesetzes beschlossen. Neben der vielfach kritisierten Abschaffung der Stichwahl für Oberbürgermeister*innen haben die Landtagsfraktionen von CDU und FDP trotz Kritik auch eine Änderung bei den Wahlbezirken durchgesetzt. Demnach werden bei der – möglichst gleichmäßigen – Einteilung der Wahlbezirke nicht mehr alle Einwohner*innen sondern nur noch EUStaatsbürger*innen berücksichtigt.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 23. Mai 2019 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen.

  1. Wie viele Einwohner*innen hatten die bisherigen Kommunalwahlbezirke (Stand 2014)
    zum Stichtag 31.12.2017 jeweils (Bitte um tabellarische Darstellung)
    · insgesamt
    · ohne Berücksichtigung der Einwohner*innen, die nicht Deutsche*r im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen?

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler                                   Norbert Czerwinski