Datenbasis für die Neufestsetzung der Kommunalwahlbezirke 4. Juli 20195. Juli 2019 Antworten der Verwaltung 4. Juli 2019 An Herrn Oberbürgermeister Thomas Geisel Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel, am 11. April 2019 hat der NRW-Landtag die Änderung des Kommunalwahlgesetzes beschlossen. Neben der vielfach kritisierten Abschaffung der Stichwahl für Oberbürgermeister*innen haben die Landtagsfraktionen von CDU und FDP trotz Kritik auch eine Änderung bei den Wahlbezirken durchgesetzt. Demnach werden bei der – möglichst gleichmäßigen – Einteilung der Wahlbezirke nicht mehr alle Einwohner*innen sondern nur noch EUStaatsbürger*innen berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 23. Mai 2019 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen. Wie viele Einwohner*innen hatten die bisherigen Kommunalwahlbezirke (Stand 2014) zum Stichtag 31.12.2017 jeweils (Bitte um tabellarische Darstellung) · insgesamt · ohne Berücksichtigung der Einwohner*innen, die nicht Deutsche*r im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen? Mit freundlichen Grüßen Angela Hebeler Norbert Czerwinski