4. Juli 2019
An Herrn
Oberbürgermeister Thomas Geisel
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel,
am 11. April 2019 hat der NRW-Landtag die Änderung des Kommunalwahlgesetzes beschlossen. Neben der vielfach kritisierten Abschaffung der Stichwahl für Oberbürgermeister*innen haben die Landtagsfraktionen von CDU und FDP trotz Kritik auch eine Änderung bei den Wahlbezirken durchgesetzt. Demnach werden bei der – möglichst gleichmäßigen – Einteilung der Wahlbezirke nicht mehr alle Einwohner*innen sondern nur noch EUStaatsbürger*innen berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 23. Mai 2019 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen.
- Wie viele Einwohner*innen hatten die bisherigen Kommunalwahlbezirke (Stand 2014)
zum Stichtag 31.12.2017 jeweils (Bitte um tabellarische Darstellung)
· insgesamt
· ohne Berücksichtigung der Einwohner*innen, die nicht Deutsche*r im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen?
Mit freundlichen Grüßen
Angela Hebeler Norbert Czerwinski