Defekte städtische Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen – schlummerndes Potenzial zur CO2-Einsparung

06.06.2019

Antwort der Verwaltung

Sehr geehrter Herr Tacer,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umweltschutz am 02.05.2019 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  • Wie viele städtische Kraftwärmekopplungsanlagen sind seit wann nicht in vollem Umfang funktionsfähig und welche finanziellen Auswirkungen hat dies für die Stadt?
  • Welche Verträge und Zeitpläne gibt es für diese Blockheizkraftwerke für Betrieb, Wartung, Instandsetzung und Reparatur?
  • Gibt es Blockheizkraftwerke, die nicht mehr repariert werden können, werden diese dann ersetzt, und wenn nein, warum nicht?

Sachdarstellung

Die Landeshauptstadt Düsseldorf betreibt Blockheizkraftwerke (BHKW) u.a. in mehreren Schulen. Nach aktuellen Informationen scheint es so zu sein, dass mehrere dieser BHKW im „Störmodus“ bzw. aus technischen Gründen nicht im Betrieb oder nur eingeschränkt funktionsfähig sind. Die Verantwortlichkeiten zwischen städtischen Ämtern, Hausmeistern und Fremdfirmen scheinen ungeklärt zu sein und haben zu der jetzigen Situation geführt.

Im Klimaschutzkonzept – Handlungsprogramm 2025 und Masterplan 2050 wird die Kraft-Wärme-Kopplung als wichtige umweltfreundliche Energieerzeugung hervorgehoben und der Ausbau der KWK als gute Möglichkeit beschrieben, CO2-Emissionen in Düsseldorf signifikant zu senken.

Um das CO2-Minderungsziel zu erreichen, ist es laut Klimaschutzkonzept, so wörtlich, „von großer Bedeutung, dass auf emissionsarme Energieversorgung umgestellt wird. Dazu gehören die Fernwärme, KWK als auch Photovoltaik.“

Um die Eigenversorgung mit Strom und Wärme aus emissionsarmen Energieträgern und
-Techniken im eigenen Gebäudebestand weiter zu forcieren, soll laut Klimaschutzkonzept ein Schwerpunkt auf die folgenden drei Energie-Erzeugungsarten gelegt werden: 1. Solarstromerzeugung auf städtischen Liegenschaften, 2. Ausbau von Fernwärme- und 3. KWK-Nutzung in den eigenen Liegenschaften. Es wird empfohlen, den KWK-Strom-Anteil bis 2020 auf 25 % zu erhöhen.

Umso unverständlicher ist der Umgang mit den bereits vorhandenen Anlagen. Dabei hat sich die Landeshauptstadt Düsseldorf selbst die Verpflichtung gegeben, öffentlichkeitswirksam eine Vorreiterrolle einzunehmen. Sie sollte daher nicht in den Verdacht geraten, ihre eigenen Ansprüche nicht ernst zu nehmen oder gar in Frage zu stellen.

Abgesehen von diesen energiepolitischen Verwerfungen ist zu befürchten, dass der eingeschränkte Betrieb der Anlagen auch deutlich höhere Energiekosten für die Stadt nach sich zieht.

Iris Bellstedt                                   Günther Bunte-Esders                         Renate Böhm