Deutsche Oper am Rhein – Opernhaus der Zukunft: Auslobungsbeschluss 22. November 2024 27. November 2024 Änderungsantrag der Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage KUA/157/2024 Deutsche Oper am Rhein – Opernhaus der Zukunft: Auslobungsbeschluss An den Ausschussvorsitzenden Herrn Dr. Alexander Fils Sehr geehrter Herr Dr. Fils, wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP Ö-13 auf die Tagesordnung der Sitzung am 27. November 2024 zu nehmen und abstimmen zu lassen: Der APS beauftrag die Verwaltung, die Beschlussvorlage und den Entwurf der Auslobung bis zur Ratssitzung wie folgt zu ändern und ergänzen: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Auslobung für die Umsetzung des Neubaus zum Opernhaus der Zukunft. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung: einen Architekten- und Ingenieurwettbewerb für das Opernhaus der Zukunft am Standort Am Wehrhahn 1 inklusive der daran anschließenden Beauftragung des Generalplaners und die Vorentwurfs- und Entwurfsplanung bis zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss durchzuführen. die vorgenannten Planungs- und Bauaufgaben an das städtische Tochterunternehmen Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) in Bauherrenfunktion zu übertragen. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stimmt für 2025 der Aufnahme zusätzlich erforderliche Mittel in Höhe von 6,1 Mio. EUR, für 2026 in Höhe von 14,3 Mio. EUR, für 2027 in Höhe von 14,4 Mio. EUR sowie für 2028 in Höhe von 5 Mio. EUR im Rahmen der Haushaltsplanung 2025ff. zu. Die erforderlichen Mittel sollen auf der Position 2526101 7.90000668.A0 78510000 bereitgestellt werden. Restmittel aus den Jahren 2023 und 2024 sollen im Rahmen des Jahresabschlusses in das Jahr 2025 vorgetragen werden. Für die Durchführung und Begleitung des Wettbewerbsverfahrens fallen Kosten in Höhe von 6,5 Mio. Euro an. Die Planungskosten für die Vorentwurfs- und Entwurfsplanung bis zum Ausführungs- und Finanzierungs-beschluss inklusive der Kosten der IPM, der externen Berater*innen und Ingenieure sowie des Generalplaners belaufen sich auf 33,3 Mio. Euro. Auf Basis des Raumprogramms, des Bauvolumens und entsprechender Kennwerte und Indizes werden zu erwartende Kosten entlang der Kostengruppen nach DIN 276 berechnet und in den Beschluss sowie den Auslobungstext aufgenommen. In den geforderten Wettbewerbsunterlagen für die 1. Phase werden bereits Kostenkennwerte in die Auslobung aufgenommen. Diese sollen mindestens die Qualität eines Kostenrahmens nach DIN 276 haben. Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach dem Wettbewerb auf Basis der Ergebnisse eine Beschlussvorlage über die weitere Planung vorzulegen, inkl. der Beauftragung eines Generalplaners für die Vorentwurfs- und Entwurfsplanung bis zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss. Darin enthalten sein muss ein Konzept für die mittel- und langfristige Investitions- und Liquiditätsplanung der Stadt, in dem auch die Auswirkungen der Folge- und Finanzierungskosten auf den städtischen Haushalt insgesamt dargestellt werden. Begründung: Es ist gut und richtig, dass die Stadtverwaltung Mitte dieses Jahres den Standortwechsel vollzogen hat und ein Neubau der Oper am bzw. im Hofgarten und eines 100 Millionen-Interims an der Messe vom Tisch ist. Das ist ein Erfolg des Widerstandes aus der Stadtgesellschaft und auch der Kritik unserer Fraktion. In anderen Aspekten ist jedoch noch keine Verbesserung zu sehen. Hierzu schlagen wir mit diesem Antrag die nötigen Änderungen vor: Politische Entscheidung über Planung und Kosten: Es ist immer noch vorgesehen, dass nach der Entscheidung des Preisgerichts im Wettbewerb direkt die Beauftragung des Generalplaners folgt. Der Rat würde damit die Planung für die nächsten vier Jahre und Planungsmitteln im Umfang von fast 40 Millionen aus der Hand geben. Wir GRÜNE wollen nach dem Wettbewerb eine erneute politische Entscheidung. Das Ergebnis mit den Siegerentwürfen inkl. Kostenschätzungen muss dem Rat vorgelegt werden, der über die weitere Planung beschließt. Kein Blanko-Scheck für die Planer*innen: Im Beschlussentwurf und in der Auslobung werden weiterhin keine Kosten genannt. Wir wollen mindestens eine grobe Kostenerwartung auf Basis von Raumprogramm und Bauvolumen, um den planenden Teams eine Orientierung zu geben, damit am Ende nicht nur die spektakulären – aber unbezahlbaren – Entwürfe eine Chance haben. Dazu gehört auch, dass mindestens die Kostenrahmen zu den Entwürfen schon in der 1. Phase in der Bewertung berücksichtigt werden. Nach aktueller Vorlage spielen die Kosten bei der Auswahl der Entwürfe für die 2. Phase keine Rolle. Gesamtstädtische Investitionsplanung: Die Oper ist nicht die einzige Herausforderung, die wir in den kommenden Jahren und Jahrzehnten meistern müssen. Der Haushalt ist bereits jetzt angespannt, und es stehen u. a. mit der Theodor-Heuss-Brücke, dem ÖPNV-Ausbau und dem Technischen Rathaus mehrere Großprojekte an, die noch in den Haushalt passen müssen. Es gibt bislang keine Aussage, wie sich das immense Investitionsvolumen in die mittel- und langfristige Investitions- und Liquiditätsplanung der Stadt einfügt. Wir wollen, dass dem Rat eine Prognose und ein Konzept gleichzeitig zum Beschluss über die weitere Planung für den Opernneubau vorgelegt wird. Mit freundlichen Grüßen Dr. Frank Schulz Annette Klinke