Deutsches Fotoinstitut – Identifikation eines Standortes

18. Juni 2020

Änderungsantrag zur Vorlage KUA/099/2020 Deutsches Fotoinstitut – Identifikation eines Standortes

An
Herrn
Oberbürgermeister Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel,

die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Rates am 18. Juni 2020 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:

  1. Der Rat der Stadt Düsseldorf ermächtigt die Verwaltung, das Grundstück im Ehrenhof Flur-stück, 37 Flur 2, Gemarkung Altstadt als Standort für das Deutsche Fotoinstitut zum Zwecke der Bebauung baureif und erschlossen zur Verfügung zu stellen und es nach der Bebauung mit den dann aufstehenden Gebäuden der Trägerorganisation des Deutschen Fotoinstitutes kostenfrei zu überlassen. Grundstück und dann aufstehende Gebäude bleiben im Eigentum der Stadt Düsseldorf. Die Kosten der Erschließung zum baureifen Grundstück und die Verla-gerung des Bauhofs werden auf ca. 7,8 Mio. EUR geschätzt.
    Voraussetzung dafür ist, dass im hochbaulichen Realisierungswettbewerb, in allen weiteren Planungsschritten und in der Umsetzung dauerhaft folgende Rahmenbedingungen eingehalten werdenoraussetzung dafür ist, dass im hochbaulichen Realisierungswettbewerb, in allen weiteren Planungsschritten und in der Umsetzung dauerhaft folgende Qualitäten gesichert und Rahmenbedingungen eingehalten werden:

    • Wettbewerbsfläche: die zukünftige bauliche Nutzung entspricht maximal der Fläche des jetzigen Betriebshofes auf dem in Rede stehenden Flurstück; eine weitere Bebauung in den historischen Hofgarten wird ausgeschlossen
    • Baumschutz: die vorhandenen satzungsgeschützten Bäume in der Randbepflanzung (am Übergang zum Hofgarten sowie an den nördlichen und östlichen Spit-zen des Grundstücks) sind vollständig zu erhalten – einschließlich langfristig ausreichendem Wurzelraum. Dies ist in allen Planungsschritten und von Anfang an zu beachten – insbesondere hinsichtlich der Kanalbauarbeiten, des Tiefbaus, der Baustelleneinrichtung, der Belange der Feuerwehr, der Zuwegung und Anlieferung. Daran bemisst sich die die potenziell bebaubare Fläche.
    • Denkmalschutz: die Planung ist mit den Belangen des Denkmalschutzes – Hofgarten und Ehrenhof – abzustimmen. Das Gebäude muss in Masse, Form und Materialität dem Gartendenkmal Hofgarten und dem entsprechenden Parkpflegewerk angepasst werden und größtmögliche Rücksicht auf das historische Gartendenkmal Hofgarten nimmt.
    • Aufwertung: die Planung darf die Kante zwischen Ehrenhof und Hofgarten nicht schließen, sondern muss die Verbindung verbessern.
    • Ökologische Bauweise: das Gebäude muss vollständig mit erneuerbaren Energien und ohne lokale Emissionen (Luft, Lärm) betrieben werden. Die Baumaterialien sollen zu einem möglichst hohen Anteil aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen, beispielsweise durch Holzbauweise. Die gesamte Planung und Um-setzung soll nach dem Cradle-to-Cradle Prinzip erfolgen (ähnlich dem laufenden Planungsverfahren für das neue technische Rathaus).
    • Betriebshof: der Ersatzstandort für den Werk- und Bauhof des Gartenamtes muss aus betrieblichen Gründen im Umfeld des Hofgartens möglich sein, ohne dass satzungsgeschützte Bäume gefällt werden müssen. Hierzu ist auch ein Konzept für einen Besucher*innenoffenen Betriebshof im weiteren Verlauf zu prüfen.
    • Beteiligung: Neben einer breiten und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Beteiligung der politischen Gremien (wie dem Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, Kulturausschuss, u. a.) über die laufenden Planungen erforderlich.
    • Wiederherstellung: Nach Beendigung der Bauarbeiten ist der Hofgarten in seinen jetzigen Zustand wiederherzustellen.
  2. bis 4. wie Vorlage.

Sachdarstellung
Erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen,

Angela Hebler                                 Norbert Czerwinski                               Markus Raub