Städtische Räume sind kein Ort für Hetze

7. März 2019

An Herrn
Oberbürgermeister Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Ratsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Rates am 07.03.2019 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf unterstreicht die Grundwerte einer vielfältigen und toleranten Stadtgesellschaft. Meinungsfreiheit ist ein Prinzip des Rechtsstaats, das es zu bekräftigen und zu stärken gilt. Volksverhetzung, Diffamierungen, Verhöhnung des Holocaust oder Aufrufe zu Gewalt und gesellschaftlicher Spaltung widersprechen jedoch den Grundwerten und Grundrechten unserer Demokratie.

Daher lehnen wir die Überlassung von Räumen für Veranstaltungen mit rassistischen, antisemitischen, salafistischen, antidemokratischen, sexistischen, gewaltverherrlichenden, oder anderen menschenfeindlichen Inhalten ab.

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt daher die Verwaltung und alle städtischen Einrichtungen sowie die Beteiligungsgesellschaften, die Räume an Dritte zur Nutzung überlassen, Kriterien für die Vergabe zu entwickeln. Diese sollen die Gleichbehandlung und Transparenz sicherstellen und gleichzeitig erreichen, dass Räume nicht an Veranstaltende überlassen werden, die oben genannte Inhalte vertreten und verbreiten.

Dabei soll auf vorhandene Ausarbeitungen der Info- und Bildungsstellen gegen Rechtsextremismus (z. B. „Keine Räume für Nazis“) oder anderer Kommunen (z. B. den Leitfaden „Anmietung durch Rechtsextreme – Schutz für Kommunen und Vermieter“ der Stadt München) zurückgegriffen werden. Verwaltung und Öffentlichkeit sollen sensibilisiert werden und es sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie Räume nur für solche Veranstaltungen vergeben werden, die den demokratischen Prinzipien nicht entgegenstehen.

Sachdarstellung
Bei der Vermietung städtischer Räume müssen die Stadtverwaltung und die öffentlichen Einrichtungen die Vorgaben der Gemeindeordnung beachten. Parteien, Vereine und Gruppen müssen gleich behandelt werden. Solange sie sich an die Rechtsvorschriften halten und die nötigen Raumkapazitäten zur Verfügung stehen müssen sie Räume anmieten können.

Vor diesem Hintergrund konnte die Volkshochschule Düsseldorf (VHS), die im Auftrag der Stadt die Räume am Bertha-von-Suttner-Platz verwaltet, die Anmietung durch die AfD Bundestagsfraktion für den 26.02.2019 nicht ablehnen, auch nach Rücksprache mit dem Rechtsamt.

Der Rat der Stadt Köln hat sich in einem breit getragenen interfraktionellen Antrag im Dezember 2018 für die Vermietung städtischer Räume nach klaren Kriterien ausgesprochen. Hintergrund war auch dort ein sogenannter „Bürgerdialog“ der AfD.

Die unterzeichnenden Fraktionen des Rates wollen die Gleichbehandlung und Transparenz bei der Vermietung städtischer Räume sicherstellen. Wir wollen gleichzeitig erreichen, dass Räume nicht an Veranstaltende überlassen werden, die rassistische, antisemitische, salafistische, antidemokratische, sexistische, gewaltverherrlichende, oder andere menschenfeindliche Inhalte vertreten und verbreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Raub                                      Angela Hebeler

Norbert Czerwinski                   Manfred Neuenhaus