Änderungsantrag zur Vorlage APS/120/2020 B-Plan-Entwurf ehem. Fashion-house

Änderungsantrag der Ratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz am 06.05.2021

An den
Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz
Ratsherrn Peter Blumenrath

Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vorlage APS/120/2020 B-Plan-Entwurf ehem. Fashion-house

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

 

wir bitten Sie, folgenden Änderungen zu o.g. Vorlage zur Abstimmung zu bringen:

Der Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf gemäß seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung unter Vorbehalt der Prüfung folgender Anregungen eine Beschlussfassung:

 

1. Der Ausschuss regt an, gemäß Ratsbeschluss RAT/316/2021 vom 29.04.2021 über Nachverhandlungen alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Installation von PV-Anlagen verpflichtend zu machen oder sicherzustellen, dass eine
alternative dezentrale umweltfreundliche Stromerzeugung vorgesehen wird.

 

2. Änderungen und weitere Hinweise, die als Ergänzung zu den weiteren Planungen zu berücksichtigen sind:

2.1 Bei der Festsetzung der Mischvegetation im Bebauungsplanverfahren ist für eine ökologische Aufwertung in dieser Wohnbebauung eine insekten- und tierfreundliche Bepflanzung auf Grundlage der textlichen Festsetzung zu berücksichtigen.

2.2 Es wird angeregt, zu prüfen, wie der Verlust an unversiegelten Flächen aus Gründen des Lokalklimas und der Artenvielfalt geringer ausgestaltet werden kann, als in der Vorlage vorgesehen. Ziel sollte eine Verringerung der Gesamtversiegelung sein (Punkt 15.2.1 in der Begründung der Vorlage). Vor diesem Hintergrund ist auch zu prüfen, ob weitere Bäume erhalten werden können.

2.3 Die zum Erhalt vorgesehenen Bäume sind im Zuge der Bauarbeiten fachkundig zu schützen und die Einhaltung von Maßnahmen zum Schutz der Bäume zu kontrollieren.

2.4 Es wird angeregt, zu prüfen, ob die Zahl der neu zu pflanzenden Bäume erhöht werden kann.

2.5 Aus Gründen des lokalklimatischen Ausgleichs wird angeregt, Vereinbarungen zur Anwendung von Fassadenbegrünung zu treffen, die alternativ zu den in Punkt 2.4 angeregten zusätzlichen Baumneupflanzungen Anwendung finden können.

2.6 Es wird angeregt, eine Verbreiterung der öffentlichen Grünfläche (Grünzug mit Fuß- und Radwegen) zu prüfen, ohne dabei Wohnfläche zu verlieren.

2.7 Es wird angeregt, zu prüfen, wie die Lichtemissionen im Bereich der öffentlichen Grünfläche (Grünzug mit Fuß- und Radwegen) im Sinne des Insektenschutzes möglichst geringgehalten werden können.

 

Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Lukas Mielczarek, Andreas Schröder