Einwegkunststoff-Fonds

Antwort der Verwaltung

Sehr geehrter Herr Rütz,

seit 1. Januar 2024 sind Hersteller von Einwegkunststoffprodukten, z. B. To-go-Lebensmittelbehältern, zur Zahlung einer Abgabe in den Einwegkunststofffonds verpflichtet. Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) sieht vor, dass Kommunen bzw. öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Geld für die Beseitigung von Plastikmüll im öffentlichen Raum erhalten. So sollen Hersteller künftig bestimmte Kosten tragen, die bislang von der Allgemeinheit finanziert werden. Aus dem Fonds können Kosten für die Sammlung, Reinigung und Sensibilisierungsmaßnahmen erstattet werden.

In diesem Jahr werden erstmals Gelder ausgezahlt. Dafür muss die Kommune registriert sein. Bis zum 15. Juni 2025 müssen dafür aber die entsprechenden Antragsberechtigten die Registrierung online abgeschlossen und ihre Leistungen gemeldet haben. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, folgende Fragen auf die Tagesordnung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Ist die Stadt Düsseldorf bereits registriert?
  2. Wurden für Düsseldorf bereits Leistungen zu Sammlung und Entsorgung von Kunststoffabfällen im öffentlichen Raum und / oder Sensibilisierungsmaßnahmen gemeldet?
  3. Mit welchen Kostenerstattungen durch den Fonds ist für Düsseldorf zu rechnen?

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Buschhausen Vera Esders