Barrierefreiheit im Bereich der Sportstätten 7. April 20257. April 2025 12.03.2025 AnRatsherrn Burkhard AlbesVorsitzender des Sportausschusses Sitzung des Sportausschusses am 12.02.2025 Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:Barrierefreiheit im Bereich der Sportstätten Sehr geehrter Herr Albes, wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses zu setzen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen. Anfrage: Inwieweit findet bei Sanierungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Sportstättenbereich das Thema Barrierefreiheit Berücksichtigung? Wer wird in die Planungen zur Barrierefreiheit im Vorfeld von Sanierungsmaßnahmen eingebunden? Bei welchen in der Sitzung des Sportausschusses vom 12.2.2025 unter Top 6 angesprochenen geplanten Baumaßnahmen wird die Barrierefreiheit mitberücksichtigt? Begründung Die Herstellung von Barrierefreiheit ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe und ein gesetzlicher Auftrag. Barrierefreiheit im Sport stellt sicher, dass alle Menschen Sport ausüben können.Mit dem Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.06.2022 „Sportstätten-Kataster: Sportanlagen fit Halten“ haben wir die Verwaltung u.a. mit der Sicherstellung von inklusiven Sportangeboten (Herstellung der Barrierefreiheit, tatsächliche Nutzung der Sportanlagen durch inklusiv ausgerichtete Sportangebote der Vereine usw.) beauftragt. Heute bitten wir um einen Bericht, wie Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Mit freundlichen Grüßen Dirk-Peter Sültenfuß Dr. Thorsten Graeßner