Ergänzungsantrag zu den Wohnungsbau befördernden Erbbaurechtskonditionen

6. Februar 2025

An Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller Vorsitzender des Rates Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Ergänzungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 6. Februar 2025 zu setzen und abstimmen zu lassen: Ergänzungsantrag zur Vorlage APS/119/2024 „Wohnungsbau befördernde Erbaurechtskonditionen“ Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt folgende Ergänzungen zur Vorlage „Wohnungsbau befördernde Erbbaurechtskonditionen“: Ergänzend zu den hier vorgelegten Vorschlägen zur Anpassung der Erbbaurechtskonditionen der Landeshauptstadt Düsseldorf, wird die Verwaltung beauftragt folgende Punkte zu prüfen und im Rahmen der Weiterentwicklung zu berücksichtigen und umzusetzen. Die Erbbaurechtskonditionen werden nachhaltig so ausgestaltet, dass sie vollumfänglich dem Ziel „Bezahlbaren Wohnens“ dienen. Dazu soll erreicht werden, dass der Anteil der Erbpachtzinsen an der Nettokaltmiete einen Korridor von 10-20% nicht überschreitet. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die neuen Konditionen zeitnah mit der Wohnungswirtschaft im Rahmen der Wohnbaukommission abzustimmen. Ein Bericht über die Diskussion und die Rückmeldung aus der Wohnungswirtschaft, soll den jeweiligen Fachausschüssen vorgestellt werden. Begründung Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedankt sich bei der Verwaltung für die ausführliche und gute Vorlage zu den Wohnungsbaubefördernden Erbbaurechtskonditionen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass gerade bei der Vergabe von Grundstücken in Erbpacht individuelle Fragestellungen bei der Realisierung von Bauvorhaben auftreten. Mit dem hier vorgelegten Entwurf zur Anpassung der Konditionen, hat die Verwaltung bereits eine Vielzahl von Alternativen erläutert, die für die Erbbaurechtsnehmer*innen eine deutliche Verbesserung darstellen werden und somit wahrscheinlich auch zu einer größeren Akzeptanz führen werden. Aus Sicht unser Fraktion besteht jedoch weitergehend der Wunsch, über die Vergabe von Grundstücken in Erbpacht noch mehr Handlungsspielraum einzuräumen, besonders für die Erbpachtnehmer*innen, deren Projekte der Stadtgesellschaft – mit Blick auf das Gemeinwohl – zu Gute kommen. Gerade vor dem Hintergrund des bezahlbaren freifinanzierten oder gedeckelten Mietwohnungsbaus geht es uns in erster Linie um eine Hilfestellung, um auch für dieses Segment einen Anreiz zu schaffen langfristig bezahlbare Mieten zu ermöglichen. Das Ziel unserer Fraktion ist es, mit dem Instrument der Erbpacht auch nachhaltig die Möglichkeit zu haben die preisliche Mietgestaltung mit zu beeinflussen. Daher bitten wir die Verwaltung darum, sich über diese Vorlage hinaus noch einmal mit weiteren Optionen auseinanderzusetzen, die es uns ermöglichen noch individueller auf die Herausforderungen zu reagieren. Leitfragen für die weitere Auseinandersetzung könnten unter anderem sein:
    • Wie kann bei Bedarf der hier festgelegte Mindestsatz von 1,95% in Ausnahmefällen noch weiter reduziert werden? (z.B. bei Genossenschaften)
    • Welche Einflussfaktoren können noch in den Blick genommen werden, um Projekte zu unterstützen, die einen hohen Anteil an gemeinwohlorientierten Zielen verfolgen?
    • Wie kann die Wohnungswirtschaft hier noch stärker mitgenommen werden, damit wir sicherstellen können, dass diese Angebote vom Markt auch angenommen werden?
    • Wie können wir den Einfluss von überteuerten Bodenrichtwerten möglichst ausgleichen und welche Maßnahmen eignen sich dafür?
Mit freundlichen Grüßen Mirja Cordes Dr. Frank Schulz