Ergänzungsantrag zur RadLeitRoute 2 10. Februar 202510. Februar 2025 An denVorsitzenden des Ordnungs- und VerkehrsausschussesRatsherrn Norbert Czerwinski Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 20.11.2024 Ergänzungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur RadLeitRoute 2, West-Ost, von Hansaallee/Böhlerstraße bis Neusser Tor, Gerresheim – Teil 2: Cantadorstraße bis Dieselstraße / Hellweg Sehr geehrter Herr Czerwinski, wir bitten Sie, folgenden Ergänzungsantrag auf die Tagesordnung des Ausschusses zu setzen und abstimmen zu lassen: Ergänzungsantrag: Der OVA empfiehlt dem Rat, dass bei den neu geplanten Radverkehrsanlagen entlang der Grafenberger Allee eine Mindestbreite von 1,60m in beide Fahrtrichtungen für die neu herzustellenden Bereiche geprüft wird. Dabei soll der Verlust von Stellplätzen minimiert werden; alle Bäume sind zu erhalten. Im Bereich des Knotenpunktes Grafenberger Allee / Lindemannstraße / Dorotheenstraße kann dies ggf. teilweise erst mit dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen erreicht werden. In diesen Bereichen sind provisorische Verbesserungen umzusetzen. dass für die Radverkehrsanlage entlang Am Wehrhahn stadtauswärts zwischen Pempelforter Straße und Worringer Straße geprüft wird, ob der Radverkehr auf Höhe der Hausnummer 75 auf den erst vor wenigen Jahren neu hergestellten baulichen Radweg im Seitenraum geführt und der rechte MIV-Fahrstreifen vor der Worringer Straße als Rechtsabbiegefahrstreifen markiert und gesondert signalisiert werden kann, um so den Geradeaus-Radverkehr im Knotenpunkt konfliktfrei gegenüber den MIV-Rechtsabbiegern zu führen. Beide Prüfergebnisse sind in einer der nächsten OVA-Sitzungen vorzustellen. Die noch offenen Anregungen aus der Kleinen Kommission Radverkehr sind nach Möglichkeit in die Ausführungsplanung einzuarbeiten. Die Verwaltung bringt die Planung nach Leistungsphase 5 der KK Rad sowie den Ratsfraktionen zur Kenntnis. Begründung: In der Beschlussvorlage führt die Verwaltung aus, dass „aufgrund derStraßenraumgestaltung (insb. der ÖPNV-Vorrangtrasse und den Bäumen) (…) eineRadverkehrsführung nur im Seitenraum möglich (ist)“. Dieser ist jedoch schmal bemessen, sodass häufig neben einem 2,00 – 2,50 m breiten Gehweg nur Fläche für einen ca. 1,20m – 1,60m breiten Radweg verbleibt. Laut der Vorlage OVA/145/2024 zum Radleitrouten-Gesamtkonzept Düsseldorf aus November 2024 sollen „erlebbare, durchgehende, attraktive Achsen“ geschaffen werden, die dem Radvorrangroutenstandard entsprechen sollen. „Dazu gehören beispielsweise Breiten von 2,50m für Radwege sowie unterschiedliche Maßnahmen an Knotenpunkten, wie Aufpflasterungen, Detektion, verlängerte Grünzeiten usw. Des Weiteren steht die Trennung der verschiedenen Verkehrsarten sowie die Bevorrechtigung des Radverkehrs, beispielsweise im Rahmen von Fahrradstraßen, im Vordergrund.“ Nach aktueller Planung kann beim Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt Grafenberger Allee / Beethovenstraße / Uhlandstraße und dem Knotenpunkt Grafenberger Allee / Cranachstraße der Standard der Radvorrangrouten nicht eingehalten werden. Auch die ERA Norm (2m) kann nicht eingehalten werden. Die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen für die neu herzustellenden Bereiche erreichen, dass mindestens die Ausnahmeregelung von der ERA Norm von 1,60m bei geringer Radverkehrsstärke umgesetzt wird. Daher beauftragen wir die Verwaltung mit der Prüfung, ob die Radverkehrsanlagen mit der Mindestbreite von 1,60m durch Anpassung der derzeitigen Planungslinien umgesetzt werden kann. Dabei soll der Stellplatzverlust minimiert werden, und alle Bäume sollen erhalten bleiben. Im Abschnitt zwischen Pempelforter Straße und Worringer Straße sieht die Verwaltungsplanung eine Leipziger Kombispur vor, die keine vollwertige Radverkehrsanlage darstellt. Unter Nutzung des erst vor wenigen Jahren hergestellten baulichen Radwegs böte sich wahrscheinlich die Möglichkeit, den Radverkehr konfliktfrei und sicherer gegenüber dem MIV-Rechtsabbieger in die Worringer Straße zu führen. Darüber hinaus böte diese Führung die Möglichkeit eines besseren Verkehrsflusses in diesem Abschnitt, der Erleichterung der Lieferverkehre und des Erhalts des auf die Zeit von 7 bis 19 Uhr beschränkten Haltverbots. Die Nutzung der bestehenden Anlage hätte zudem den Vorteil einer Kosten- und Bauzeitersparnis in diesem Bereich.Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich. Mit freundlichen Grüßen Andreas Hartnigk Mirja Cordes