Erhöhung der Honorare für VHS-Dozent*innen

13. Dezember 2018

An Herrn
Oberbürgermeister Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bitten Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 13.12.2018 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:

Die Verwaltung wird beauftragt, im ersten Quartal 2019 eine neue Honorarrichtlinie für freiberufliche Dozentinnen und Dozenten der Volkshochschule Düsseldorf zu erstellen und dem Kuratorium und dem Schulausschuss vorzulegen.

Hierbei soll geprüft werden, inwieweit die Honorare in der Höhe gestaffelt werden können, beispielsweise nach Fachrichtung, Aufwand, Qualifikation, Lehrerfahrung oder Beschäftigungsstatus.

Das Mindesthonorar soll 25,- Euro betragen. Das Höchsthonorar soll 35,- Euro je Unterrichtsstunde betragen. Im begründeten Einzelfall sind Überschreitungen des Höchstsatzes möglich, beispielsweise bei Alphabetisierungskursen.

Sachdarstellung
Die öffentliche Finanzierung der Weiterbildung in Volkshochschulen erfolgt in gemeinsamer Verantwortung von Land und Kommunen. Von Beginn an beruhte sie auf der Annahme, die Weiterbildungsangebote würden nebenberuflich von Dozent*innen geleistet, die ihr Wissen als Expert*innen ihrer hauptberuflichen Tätigkeit weitergeben und sie über diese eigentliche Profession, auch wirtschaftlich abgesichert seien.

Diese Annahme hat sich zwischenzeitlich für einen nennenswerten Teil der Dozent*innen als falsch herausgestellt. Beispielsweise werden allein für den Deutschunterricht an der Volkshochschule Düsseldorf jedes Jahr 40.000 Unterrichtsstunden geleistet.

Dieses Stundenvolumen wäre über rein nebenberufliche Tätigkeiten nicht abzudecken. Die Mehrzahl dieser Dozent*innen ist hauptberuflich als selbstständige Weiterbildungslehrer*innen tätig und bestreitet über die so erzielten Einnahmen den Lebensunterhalt.

Die Bundesregierung hat auf diese Feststellung Mitte des Jahres 2016 reagiert und die Honorare für Integrationskurse von 23,- auf 35,- Euro angehoben. Für Alphabetisierungskurse sind 40,- Euro zu zahlen. Weiterbildungsträger, die diese Honorare nicht zahlen, werden von der Durchführung von Integrationskursen ausgeschlossen.

Immer mehr Kommunen folgen dem Beispiel des Bundes und nehmen deutlich Erhöhungen vor: An der Volkshochschule Köln werden inzwischen 35,- Euro je Unterrichtsstunde im Fachbereich Deutsch als Fremdsprache (DaF) sowie für arbeitnehmerähnlich Beschäftigte gezahlt.

In den Landeshauptstädten Kiel und Hannover werden DaF-Kurse ebenfalls mit 35,- Euro Stundenhonorar vergolten. 30,- Euro erhält man in Stuttgart und Hamburg. Berlin zahlt 35,- Euro für alle akademisch qualifizierten Dozentinnen und Dozenten ab 1. August 2019 und zusätzliche Leistungen zur Erfüllung der Sozialversicherungspflicht. In Potsdam wurde eine Honorarstaffelung entsprechend der Qualifikation und Lehrerfahrung der Dozierenden im politischen Raum diskutiert, schließlich aber ein einheitliches Honorar von 35,- Euro für alle Kurse beschlossen.

Auch Düsseldorf hat sich seit 2014 – erstmals seit Jahrzehnten – auf den Weg gemacht, die Stundenhonorare zu erhöhen. Beschlossen ist die schrittweise Steigerung aller Honorare von 19,- Euro bis auf 25,- Euro in 2025. Die aktuelle Entwicklung macht deutlich, dass dieser Weg konsequent fortgesetzt werden muss, um die selbstständige Tätigkeit angemessen zu vergüten und im Wettbewerb um qualifizierte und motivierte Dozent*innen zu bestehen.

Mit einer vollständigen Überarbeitung der Honorarordnung soll sichergestellt werden, dass die Honorarerhöhung nicht – wie in den meisten anderen Städten – einseitig nur im DaFBereich erfolgt, sondern auf einem in sich schlüssigen Vergütungskonzept beruht. Den Angeboten der beruflichen Weiterbildung ist dabei ein besonderer Stellenwert einzuräumen.

Weitere Begründung erfolgt gegenenfalls in der Sitzung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Raub                                      Angela Hebeler

Norbert Czerwinski                            Manfred Neuenhaus