Erste Erfahrungen mit E-Scootern

Antworten der Verwaltung

Sehr geehrter Herr Volkenrath,

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Fragen auf die Tagesordnung der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 28.08.2019 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

1. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung und der Polizei zu gefährlichen Situationen und Unfällen mit E-Scootern in Düsseldorf vor?
2. Wie wird die Einhaltung der Verkehrsregeln – wie das Fahrverbot für E-Scooter in Fußgängerzonen – sichergestellt, zum Beispiel durch Kontrollen und/oder vertragliche Regelungen mit den Anbietern?
3. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die E-Scooter vom Betreiber umweltgerecht entsorgt werden?

Sachdarstellung
Seit Inkrafttreten der Bundes-Verordnung am 15. Juni 2019 sind sogenannte E-Scooter in Deutschland zugelassen und werden im Düsseldorfer Straßenraum zunehmend genutzt. Von der bislang einzigen E-Scooter-Leihfirma sind nach eigenen Angaben 800 Roller im Düsseldorfer Geschäftsgebiet unterwegs.
Die Roller dürfen laut Straßenverkehrsordnung nur auf Radwegen und der Straße, nicht aber auf dem Gehweg gefahren werden. Nutzer der Leih-App erhalten allerdings keinerlei Hinweise darauf, wo sie fahren dürfen und wo nicht. Helmpflicht besteht keine, der Anbieter weist jedoch seine Kunden in der App darauf hin, besser einen Helm zu tragen.

Seitens des Anbieters gibt es sogenannte Parkverbotszonen (Hofgarten, Fußgängerzone in der Altstadt, Rheinufer, Spee‘scher Graben, Florapark und Ständehauspark, weite Teile des Universitäts-Campusses sowie der Hafen), weitere Einschränkungen für das Abstellen der Roller gibt es nicht. Die Nutzer werden um „rücksichtsvolles“ Parken der Fahrzeuge gebeten, und darum, keine „öffentlichen Wege“ und Einfahrten zu blockieren sowie „2.5m Abstand für Fußgänger“ sicher zu stellen.

Städte wie Paris oder Berlin versuchen durch vertragliche Regelungen mit den Anbietern die Situation aktiv zu gestalten.

Hierzu gehören auch Fragen der Herstellung, des Recyclings und der Entsorgung. Nach einer Studie des US-Newsletters Oversharing beträgt die durchschnittliche Lebensdauer von E-Scootern derzeit 28 Tage, was allein angesichts der in einem E-Scooter eingesetzten Materialien aus Nachhaltigkeitssicht untragbar ist. Elektronik und Batterien enthalten sowohl seltene Rohstoffe als auch giftige Stoffe. Eine sachgerechte Entsorgung ist daher unabdinglich.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Czerwinski, Sandra Patalla, Dietmar Wolf