Fahrzeugbrand auf dem illegalen Parkplatz am Vogelsanger Weg 28. Mai 202528. Mai 2025 Antworten der Verwaltung An Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller Vorsitzender des Rates Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen: Anfrage Besteht nach dem Brand am Vogelsanger Weg am 28.04.2025 die Gefahr möglicher Umweltschäden, beispielsweise durch potenziell umweltschädliche Mittel in der Brandbekämpfung oder durch ausgelaufene Betriebsstoffe aus den Fahrzeugen? Wer ist für die Analyse und Dokumentation möglicher Umweltschäden sowie für die Umweltsanierung verantwortlich? Wie erklärt die Verwaltung angesichts der andauernden unerlaubten Nutzung inklusive der unversiegelten Bereiche, der hohen Wiederholungsgefahr auf dieser und weiteren Flächen (z. B. Vogelsanger Weg 80/82), und der hohen Umweltgefahr, dass das Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt wurde? Begründung Unsere Fraktion hält es für notwendig, nach dem Vorfall am 28. April 2025, bei dem auf dem Grundstück Vogelsanger Weg 31/33 zehn Fahrzeuge vollständig ausbrannten und 16 weitere beschädigt wurden, dringende Fragen zur Verantwortung und zu möglichen Umweltschäden zu stellen. Insbesondere stellt sich die Frage, ob durch die Brandbekämpfung oder durch das Auslaufen von Flüssigkeiten aus den Fahrzeugen, wie Treibstoff oder Batteriebestandteilen, gefährliche Stoffe in die Umwelt gelangt sind und welche Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und Beseitigung ergriffen wurden. Die Fläche wird seit Jahren ohne Baugenehmigung gewerblich als Parkplatz genutzt (vgl. BV6/210/2023). Trotz Ortstermin durch die Verwaltung, Verfahren und mehrfacher Hinweise (zuletzt BV6/022/2025) wurde das Ordnungswidrigkeitenverfahren im April 2025 eingestellt, mit Verweis auf eine vermeintlich geringe Fahrzeugzahl bei der Kontrolle. Anwohner*innen berichten jedoch, dass die Fläche zuvor geräumt und kürzlich erneut vollständig belegt wurde. Unabhängig vom Brand geht von nicht ordnungsgemäß hergerichteten stark frequentierten Parkplätzen grundsätzlich eine Umweltgefahr aus – insbesondere durch verunreinigtes Niederschlagswasser oder im Brandfall durch Löschmittel. Ein korrekt hergestellter und genehmigter Parkplatz hätte eine bessere Rückhaltung umweltgefährdender Stoffe geboten. Wir halten eine umfassende Aufklärung und klare Umsetzung notwendiger Maßnahmen für den Umweltschutz und die Gefahrenabwehr für dringend geboten, um Wiederholungen solcher Vorfälle zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen Mirja Cordes Dr. Frank Schulz