„Fairtrade-Town“ Düsseldorf fordert Nachbesserungen am Lieferkettengesetz

Nach erfolgter erster Lesung im Deutschen Bundestag befasste sich am 17. Mai der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag mit dem Gesetzentwurf zur Einhaltung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Es gab zahlreiche Stellungnahmen und Änderungsanträge, vier davon von den Grünen.

Auch die Düsseldorfer Grünen haben bei der Ratssitzung am 29. April einen Antrag für ein „starkes“ Lieferkettengesetzes eingebracht, dem der Rat folgte. Düsseldorf unterstützt damit die Forderungen der Initiative Lieferkettengesetz und appelliert gemeinsam mit 65 Kommunen in einer entsprechenden Resolution an Bundesregierung und Bundestag, ein starkes und wirksames Lieferkettengesetz einzuführen. Das ist auch dringend nötig, denn der bisherige Gesetzentwurf stärkt die Rechte von Betroffenen kaum, erfasst Umweltschutz nur punktuell und gilt zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeiter*innen.

Mit dem Ratsbeschluss stärkt die Stadt Düsseldorf gemeinsam mit den Unterzeichnern der Resolution die Befürworter eines wirksamen Lieferkettengesetzes im aktuellen Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und betont die Bedeutung für die kommunale Ebene. „Globale Lieferketten bedeuten Verantwortung. Internationale Wettbewerbsfähigkeit darf nicht heißen, auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu verzichten“, so Paula Elsholz und Stefan Engstfeld, das Sprecher*innen-Duo des Kreisverbandes Bündnis90/Die Grünen in Düsseldorf.

Bereits zu Beginn des Jahres initiierten die Grünen in Düsseldorf einen Austauschprozess mit unterschiedlichen Akteuren: mit einem vom Kreisverband und der GRÜNEN Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Kommune veranstalteten Online-Dialog am 29. Januar (hier), bei dem der Grüne EU-Abgeordneten Sven Giegold auch noch einmal klar stellte, dass der bereits vom Europäischen Parlament beschlossene Gesetzentwurf eines Lieferkettengesetzes an vielen Stellen über den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hinaus geht.

Auch wenn aktuell zunächst die für den 20.05. geplante Verabschiedung im Bundestag verschoben wurde, bleibt zu hoffen, dass der aktuelle Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause verabschiedet wird und dies in einer Fassung, mit der internationale Umweltstandards und Menschrechte wirksam geschützt werden.