„Fairtrade Town“ Düsseldorf für ein starkes Lieferkettengesetz in Deutschland

29. April 2021

An
Herrn Oberbürgermeister
Stephan Keller

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Landeshauptstadt Düsseldorf erhielt bereits 2007 den bundesweiten Titel „Hauptstadt des Fairen Handels“ und ist seit 2011 auch „Fairtrade Town“, was Ausdruck des vielfältigen Engagements der Bürger*innen sowie der Stadtverwaltung, für den fairen Handel in Düsseldorf ist. Die faire Beschaffung für die Verwaltung ist bereits seit 2006 per Ratsbeschluss verbindlich geregelt: Alle Produkte müssen den Anforderungen der ILO-Kernarbeitsnormen entsprechen und Produkten mit fairtrade-Label sind zu bevorzugen.

Vor diesem Hintergrund bittet die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 29.04. 2021 zu nehmen und abstimmen zu lassen:

Antrag
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf bekräftigt seine Beschlüsse für faire, ökologische und menschenrechtskonforme Standards im öffentlichen Einkauf. Der Rat unterstützt die Forderungen der Initiative Lieferkettengesetz und appelliert an die Bundesregierung und den Bundestag, ein starkes und wirksames Lieferkettengesetz einzuführen, das sozial verantwortliche Beschaffung zur Regel macht.

Sachdarstellung
Zunehmend fordern auch Unternehmen einen gesetzlichen Rahmen, der gleiche Wettbewerbsbedingungen schafft. Dazu braucht es einen gesetzlich verbindlichen Rahmen, der Unternehmen dazu verpflichtet, Risiken zur Verletzung von international anerkannten Menschen-, Arbeits- und Umweltrechten entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu analysieren, diesen vorzubeugen und transparent darüber zu berichten. Bestehende Verletzungen dieser Rechte müssen beendet und ein Beschwerdemechanismus in den Unternehmen eingeführt werden. Freiwillige Maßnahmen reichen nicht. Haftungsregelungen sind das Kernstück eines wirksamen Lieferkettengesetzes, um die Einhaltung von Menschenrechten und Rechtsschutz für Betroffene zu garantieren.

Zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes müssen zudem effektive Durchsetzungsmechanismen von staatlichen Behörden etabliert werden. Nachhaltige Beschaffung kann nicht länger am Willen und am fachlichen Know-How Einzelner hängen. Ein wirksames Lieferkettengesetz muss beispielsweise ermöglichen, dass Unternehmen von der öffentlichen Vergabe ausgeschlossen werden, wenn nachweislich Sorgfaltspflichten verletzt wurden sowie ein Sorgfaltsplan nicht oder nur unvollständig vorliegt.

Ein derart ausgestaltetes Lieferkettengesetz bildet die rechtlich verbindliche Grundlage, verantwortungsvoll zu konsumieren und zu produzieren, menschenwürdige Arbeit für Alle zu fördern sowie die Entkopplung von wirtschaftlichem Handeln und Umweltzerstörung zu erreichen. Damit kann ein Beitrag zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele auch auf lokaler Ebene geleistet werden.

Bei einem bundesweiten Einkaufsvolumen der öffentlichen Hand von rund 350 Milliarden Euro, wovon ein großer Teil auf die Kommunen entfällt, setzen wir uns dafür ein, dass das ökonomische Steuerungspotenzial wirkungsvoller für die Durchsetzung sozialer und gesellschaftspolitischer Ziele genutzt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler                              Norbert Czerwinski