FAQ Wohnen in Düsseldorf

FAQ Wohnen in Düsseldorf: GRÜNE verbessern Handlungskonzept Wohnen – weitere Schritte nötig

Was ist das Handlungskonzept Wohnen?
2013 wurde – nach jahrelangem Druck von uns GRÜNEN – das Handlungskonzept Wohnen beschlossen. Ziel der Stadt ist seitdem eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik. Wichtigstes Instrument des Konzeptes ist die Quote: 40 % der Wohnungen, die im Rahmen von Bebauungsplänen neu geschaffen werden, müssen öffentlich gefördert oder preisgedämpft sein.
Weitere Infos: „Ein Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt

Aufgrund des langen Vorlaufs bei Wohnprojekten können wir den Erfolg erst heute, sieben Jahre später, sehen: die Zahl der fertiggestellten öffentlich geförderten Wohnungen ist in 2019 auf über 570 gestiegen. 2014 und 2015 waren es jeweils weniger als 50. Die Förderzusagen für die kommenden Jahre lassen weitere Steigerungen erwarten.

Worum geht es jetzt?
Die Stadtverwaltung hat die Wirkung des Handlungskonzeptes analysiert und Veränderungen vorgeschlagen. Sie gehen in die richtige Richtung: Es gibt weniger Ausnahmen für Wohnhochhäuser bei der Quote, die Bindungsfrist für preisgedämpfte Wohnungen wird verlängert, die automatische Steigerung der preisgedämpften Miete wird gedeckelt und das preisgedämpfte Eigentum wird angepasst.

Was wollen wir GRÜNE?
Mit Blick auf den Düsseldorfer Wohnungsmarkt ist die Vorlage der Verwaltung ein Schritt in die richtige Richtung. Aber er ist zu kurz. Wir GRÜNE haben vorgeschlagen an drei Stellen das Handlungskonzept Wohnen stärker nachzuschärfen und noch wirkungsvoller im Sinne der gemeinwohlorientierten Wohnungspolitik zu machen:

  1. Höhere Quote: Die Entwicklung des Wohnungsmarktes insgesamt und auch die extreme Spekulation mit Grundstücken und mit Projektentwicklungen zeigen, dass der preisregulierte Anteil angehoben werden muss: auf insgesamt 60% öffentlich gefördert und preisgedämpft.
  2. Stärkere Preisdämpfung: die preisgedämpfte Miete ist von 8,50 Euro in 2013 auf aktuell über 10,70 Euro je Quadratmeter kalt gestiegen. Er sollte auf 9 Euro zurückgesetzt und die zukünftige Steigerung begrenzt werden, indem die Kopplung an die Baukostensteigerung auf 1,5 % gedeckelt wird.
  3. Passendes preisgedämpftes Eigentum: Bei preisgedämpften Eigentumswohnungen sind zwei Leitplanken wichtig: Sie sollen die angedachte Zielgruppe der „Normalverdiener*innen“ erreichen, und sie sollen die Erwerber*innen nicht finanziell überlasten, so dass ihre Existenzgrundlage in Frage gestellt wird. Beide Punkte werden bei städtischen Darlehen im Rahmen der Eigentumsförderung abgeprüft. Daher sollten diese Prüfungen für die Vermarktung preisgedämpfter Eigentumswohnungen Pflicht sein.

Was haben wir erreicht?
Der Wahlkampf wirft schon seine Schatten auf die Wohnungspolitik und macht die Diskussionen nicht leichter. Die SPD hat sich aus der Debatte gezogen und hofft auf bessere Zeiten nach der Wahl. CDU und FDP haben sich lange schwer getan. Wir haben auf Basis unseres Antrags dennoch das Gespräch mit allen gesucht und einen Kompromiss gefunden.

Das Ergebnis ist nicht GRÜN-pur. Wir würden gerne weitere und größere Schritte gehen. Aber dieser Kompromiss ist ein Fortschritt in mehreren Punkten:

  • 40 statt 20 % preisgedämpfte Wohnungen in Wohnhochhäusern
  • 20 statt 10 Jahre Bindungsfrist bei preisgedämpften Wohnungen
  • 9,80 statt 10,80 Euro/qm Miete bei preisgedämpften Wohnungen
  • 1,5 % – Deckel bei der Steigerungen der preisgedämpften Miete statt volle Kopplung an die Baukostensteigerungen
  • Prüfung, die Gesamtquote auf 50% anzuheben und ein städtisches Förderprogramm für zusätzliche preisgedämpfte Wohnungen aufzulegen
  • Preisgedämpftes Eigentum nur an „Normalverdiener*innen“, die auch ein städtisches Förderdarlehn bekommen können