Ferienbetreuung im Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule

8. März 2018

Antworten der Verwaltung

An
Ursula Holtmann-Schnieder
Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses

Sehr geehrte Frau Holtmann-Schnieder,

obwohl die Stadt Düsseldorf sich des Problems angenommen hat (siehe Informationsvorlage 51/28/2017 aus dem Jugendhilfeausschuss am 09.03.2017), bestehen für viele Eltern nach wie vor Schwierigkeiten, die Betreuungslücke im Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule zu schließen.

In oben erwähnter Informationsvorlage steht „Ein Verbleib der Kinder über das Ende des Kindergartenjahres hinaus in den Tageseinrichtungen ist nicht möglich. Diese Regelung besteht seit dem Jahr 2009. Durch den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nach dem ersten Lebensjahr müssen alle vorhandenen Plätze zum 01.08. belegt werden.“

In Köln allerdings gilt: „Wie bisher können auch in diesem Jahr alle schulpflichtig werdenden Kinder bis zum Tag der Einschulung (1. Schultag) in den Kindertagesstätten betreut werden. Die Kinder verbleiben in ihren jeweiligen Kindergärten, ein Wechsel findet nicht statt. Die Eltern in städt. Kindergärten wurden über die Leiter/innen informiert. Eltern, deren Kinder bei Trägern der freien Jugendhilfe betreut werden, haben die Information über die jeweiligen Träger erhalten.“ [Antwort auf Anfrage der CDU-Fraktion „Kinderbetreuung zwischen Ende des Kindergartenjahres und Schuleintritt“ im Rat der Stadt Köln, 14.07.2011]

Bestätigt wurde dies Mitte letzten Jahres: „Herr Gümüs berichtet von einem Betreuungsträger, der die Auffassung vertrete, dass die Betreuungszeit am 31.07. des Jahres ende – damit ergebe sich eine Lücke zum Schuleintritt. Herr Betz stellt richtig, dass die Kinder nicht bis zum Ende des Kita-Jahres, sondern bis zum Beginn des Schuljahres versorgt seien. […] Herr Dr. Schlieben ergänzt, dass diese zeitlich lückenlose Regelung für die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses selbstverständlich sei und zweifellos so fortgeführt werden müsse.“ [siehe Protokoll TOP 7.2.2, Seite 39, Jugendhilfeausschuss am 09.05.2017]

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 8. März zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Warum gilt in Düsseldorf bezüglich der Betreuung von schulpflichtig werdenden Kindern eine andere Regelung als in Köln, wo Kinder bis zum Tag der Einschulung in den KiTas betreut werden?
  2. Kann die Düsseldorfer Stadtverwaltung die zurzeit bestehende Regelung zugunsten einer Vorgehensweise wie in Köln ändern – und falls nein, welche Voraussetzungen müssten dafür gegeben sein?

Mit freundlichen Grüßen

Paula Elsholz