Planfeststellungsverfahren „Kapazitätserweiterung Flughafen Düsseldorf“ – Gesamtstädtische Stellungnahme

07. Juli 2016

An
Herrn Oberbürgermeister
Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel,

die Fraktion BÜNDIN 90 / DIE GRÜNEN bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zur Vorlage 01/183/2016 auf die Tagesordnung der Sitzung am 07.07.2016 zu nehmen und Abstimmung zu bringen:

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, die Gesamtstädtische Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren „Kapazitätserweiterung Flughafen Düsseldorf“ wie folgt zu ändern:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Düsseldorf lehnt den oben genannten Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH aus folgen Gründen ab:

  • Die Kapazitätserweiterung ist nicht mit dem Angerlandvergleich vereinbar.
  • Die Kapazitätserweiterung würde zu erheblich stärkeren gesundheitsgefährdenden Belastungen der Düsseldorfer Bürger*innen durch Lärm und durch Luftschadstoffe führen.
  • Durch die geplante Ausnutzung bis zur technischen Kapazitätsgrenze im Zweibahn-Betrieb ist eine Zunahme von Verspätungen am Abend und in der Nacht zu erwarten.
  • Die Kapazitätserweiterung ist nicht nötig, um mehr Passagiere zu befördern, um zukünftige Bedarfe der Region zu bedienen oder die regionalwirtschaftliche Bedeutung des Flughafens zu sichern.

Sachdarstellung
Ein stadtnaher Flughafen wie der Flughafen Düsseldorf ist durch seine Lage im Wachstum begrenzt. Eine Erweiterung des Flughafens Düsseldorf ist nur im Abgleich mit dem Angerlandvergleich möglich. Die Kapazitätserweiterung – wie sie von der Flughafen Düsseldorf GmbH beantragt wird – widerspricht dem Vergleich eindeutig. Dieser sieht lediglich eine Nutzung der Nordbahn als nachrangige Ausweichbahn bei Spitzenverkehr oder bei einer Sperrung der Hauptbahn vor.

Die geplanten 60 Flugbewegungen pro Stunde führen zu unzumutbarer Mehrbelastung der Bevölkerung durch Fluglärm und Schadstoffe. Der Fluglärm wird dabei sowohl durch die steigende Zahl der Flugbewegungen zunehmen, als auch bei jedem einzelnen Überflug. Nach Einschätzung der Deutschen Flugsicherung nimmt bei zunehmendem Verkehrsaufkommen die Anflughöhe erwartbar ab.

Das geltende Nachtflugverbot wird ausgehöhlt werden. Insbesondere in den Abendstunden sollen die dann möglichen 60 Slots je Stunde genutzt werden. Da dies die technische Kapazitätsgrenze ist, gibt es dann keinen Puffer mehr, um einzelne Verspätungen in jeweils nachfolgenden Stunden zu kompensieren. Verspätungen werden sich viel stärker als heute bis in die Nach durchziehen. Das Nachtflugverbot wird unterwandert.

Höhere Gesundheitsgefährdungen der vom Fluglärm Betroffenen sind zu erwarten. Lärm verursacht nachgewiesenermaßen gesundheitliche Langzeitschäden. Eine Verkürzung der Nachtruhe und die Störung des Nachtschlafes durch Einzelschallereignisse bewirken zusätzliche Stressbelastungen. Ein verkürzter Schlaf reicht zur Regeneration nicht aus, was die gesundheitliche Belastung noch vergrößert.

Ein erhöhter Bedarf ist mehr als fraglich. Die dem Antrag auf Kapazitätserweiterung zugrunde liegende „Prognose“ des Airport Research Center Aachen kommt zu nicht belastbaren Ergebnissen. Vor allem ist die Erwartung einer höheren Nachfrage nicht begründet. Seit 2008 ging die Zahl der Flugbewegungen in der Tendenz zurück, und die tatsächlich zu erwartende Nachfrageentwicklung macht eine Kapazitätserweiterung für den Flughafen Düsseldorf überflüssig. Dies wurde durch ein weiteres Gutachten (Regio Consult, Marburg) bestätigt.
Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler                     Iris Bellstedt                    Norbert Czerwinski