Förderprogramme für emissionsfreie Nutzfahrzeuge

Antworten der Verwaltung

16. September 2021

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 2. August 2021 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Richtlinie zur Förderung von klimaschonenden Nutzfahrzeugen und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur (Richtlinie KsNI) veröffentlicht. Diese Bestimmung dient der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 und hat das Ziel, dass künftig ein Drittel der Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erfolgt.

Für den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen, wie Plug-in-Hybride, batterieelektrische oder Brennstoffzellen-Nutz-/Sonderfahrzeuge, und für die Anschaffung von umgerüsteten Diesel-Fahrzeugen ist eine Förderung in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem Diesel- bzw. Benzinfahrzeug vorgesehen. Neben privaten Unternehmen und eingetragenen Vereinen können auch kommunale Unternehmen, Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts Fördermittel beantragen.

Auch das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt u. a. kleine und mittlere Unternehmen, die ein batterieelektrisches oder ein Wasserstoff-Nutzfahrzeug anschaffen möchten. Diese Förderung ermöglicht sowohl Kauf als auch Leasing von klimafreundlichen Fahrzeugen mit Anschaffungszuschüssen in Höhe von 50 Prozent (bei Batteriefahrzeugen) bzw. 80 Prozent (bei Brennstoffzellenfahrzeugen).

Die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen.

  1. In welcher Form hat die Landeshauptstadt im Rahmen ihrer Initiative „Mobilitätspartnerschaft Düsseldorf – für effiziente und umweltgerechte Mobilität“ u. a. ortsansässige Unternehmen, städtische Dienststellen und Töchter der Stadt Düsseldorf über die neuen Landes- und Bundesförderprogramme informiert, und wie war die Resonanz?
  2. In welchen Bereichen der Stadtverwaltung und städtischen Töchter werden Nutzfahrzeuge eingesetzt, die nach den Förderbedingungen gegen emissionsfreie ausgetauscht werden könnten? Bei Beantwortung bitte auch Benennung der Einsatzzwecke dieser Fahrzeuge.
  3. Wurden bereits bzw. werden seitens der Stadtverwaltung bzw. städtischen Töchter emissionsfreie Nutzfahrzeuge ggf. unter Einbeziehung der aktuellen Fördermöglichkeiten gekauft oder geleast? Wenn ja, mit welcher Antriebstechnik (batterieelektrisch, Plug-in-Hybride oder Brennstoffzellen) sind diese Fahrzeuge ausgestattet? Wenn nein, aus welchen Gründen ist dies nicht geschehen?

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Tups                    Angela Hebeler                       Norbert Czerwinski