Franziskanerkloster – Wohnnutzung im Hochpunkt

20. Jan 2016

Antwort der Verwaltung

An
Ratsherrn Dr. Alexander Fils
Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung

Sehr geehrter Herr Dr. Fils,

den Planungen für die Neubebauung „Franziskanerkloster“ liegt ein mehrstufiges Verfahren zu Grunde. In dem nominierten Siegerentwurf, der die Grundlage für die Weiterentwicklung der Bauleitplanung darstellt, war auch für das Hochhaus an der Oststraße/Immermannstraße ab der dritten Etage Wohnen vorgesehen. Bei der Vorstellung und Diskussion der Entwürfe, wurde der Immissionsschutz beim Wohnen im Hochhaus als bedingt erfüllt eingestuft. Einen Hinweis darauf, dass Wohnen an dieser Stelle nicht möglich sein könnte, gab es nicht. Die Grundrisse der Wohnungen in dem Hochpunkt wurden zu dem frühen Planungsstand, während des Verfahrens, als noch nicht optimal eingestuft, sollten aber nachgearbeitet werden.

Zu dem jetzigen Zeitpunkt sehen die konkreten Planungen keine Wohnbebauung mehr für den Hochpunkt vor. Dies widerspricht aus unserer Sicht der – für das Gutachterverfahren zu Grunde gelegten – Zielsetzung der Wohnrauschaffung.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 20. Januar 2016 zu nehmen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Welche Planungsinstrumente (z. B. Flächenausweisung) können im Rahmen des Bauleitplanverfahrens seitens der Verwaltung genutzt werden, um eine Wohnnutzung – unter Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Belange – für das Hochhaus zu ermöglichen?
  2. Gibt es, aus Sicht der Verwaltung, planerischen Gestaltungspielraum für den Investor durch z.B. die Neuorientierung des Hochhauses bzw. eine Anpassung der vorgesehenen Wohnungsgrundrisse, um eine Wohnnutzung – unter Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Belange – für das Hochhaus zu ermöglichen?
  3. Welche verkehrlichen Auswirkungen wird die Nutzungsänderung in Gewerbe mit sich bringen und wäre es ggf. sinnvoll, an dieser Stelle die Schaffung von zusätzlichen Gewerbeflächen zu vermeiden und folglich auf einen Hochbau zu verzichten?

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Wiesendorf          Norbert Czerwinski