Geldstrafe für das achtlose Wegwerfen von Zigarettenkippen – aktuell geltende Regelung in Düsseldorf

Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz am 25.11.2021

Antwort der Verwaltung

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
im Namen der Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:

  • Wie hoch ist in Düsseldorf das Verwarngeld für das achtlose Wegwerfen von Zigarettenkippen, und wo wird hierüber informiert bzw. die geltende Regelung veröffentlicht?
  • Wie oft ist in den letzten Jahren die Zahlung dieses Verwarngeldes verhängt worden?
  • Wie überprüft die Verwaltung die Wirksamkeit des Verwarngeldes und wie schätzt sie weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Problematik ein wie bspw. eine Öffentlichkeitskampagne, um auf die Umweltgefahren von Zigarettenkippen aufmerksam zu machen?

Sachverhalt und Begründung
Im Vorfeld des Ordnungs- und Verkehrsausschuss am 27.11 2019 wurde mündlich vereinbart, mit Neufassung des städtischen Bußgeld-Katalogs, das Verwarngeld für das achtlose Wegwerfen von Zigaretten-Kippen spürbar zu erhöhen und die Öffentlichkeit über das geltende Verbot und die neue Höhe des Bußgeldes entsprechend zu informieren.
Der politische Wille war eindeutig formuliert, mit der Erhöhung des Verwarngeldes von seinerzeit 10 Euro auf 100 Euro das achtlose Wegwerfen von Zigarettenkippen einzudämmen. Darüber hinaus sollten durch statistische Erfassung die Wirksamkeit des Bußgeldes auswertbar werden.

Weggeworfene Zigaretten-Kippen sind nicht nur ein ästhetisches Ärgernis, sondern sie belasten die Umwelt. Eine einzige Zigaretten-Kippe kann rund 40 Liter sauberes Grundwasser verunreinigen. Außer Nikotin sind dies Spuren von Arsen, Kupfer, Blei und andere Chemikalien, die sich in Zigaretten befinden. Bei der Freiwilligen Aktion „Rheinkippen“ im August 2019 wurden in Düsseldorf innerhalb einer Woche mehr als 150.000 weggeworfene Zigaretten-Kippen aufgesammelt.

Kommunen können – im Gegensatz etwa zu Verwarnungsgeldern bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung – die Höhe der Verwarnungs- bzw. Bußgelder bei „Abfall-Delikten“ selbst festlegen. In den Städten Krefeld und Mönchengladbach gilt das Bußgeld für das Wegwerfen von Zigaretten-Kippen in abschreckender Höhe von 100 Euro.

Mit freundlichen Grüßen
Lukas Mielczarek