Vermeidung ungerechter Müllgebühren

25.09.2017

Antwort der Verwaltung

Ratsherrn Rüdiger Gutt
Vorsitzender des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen

Sehr geehrter Herr Gutt,
die AWISTA bietet für die Leerung der Restmülltonnen sowohl Vollservice als auch Teilservice an. Vollservice heißt: Die Müllbehälter werden durch die Müllwerker vom Standort geholt und nach der Leerung auch wieder dort abgestellt. Ist ein freier Zugang zu den Tonnen nicht möglich, müssen die Kunden dafür Sorge tragen, dass die AWISTA Zugang zu den Tonnen erhält, beispielsweise über einen Schlüsseltresor oder ähnliches. Teilservice bedeutet, die Kunden stellen Ihre Abfallbehälter zu einem bestimmten Termin zur Entsorgung selbst bereit und nach ihrer Leerung selbst wieder zurück an ihren Standplatz. Die Leerung der gelben Tonne ist hieran angelehnt.

Das Stadtgebiet Düsseldorf ist in festgelegte Service-Gebiete eingeteilt. In einigen Stadtvierteln ist die Abholung der Mülltonnen nur im Vollservice möglich, in anderen im Teilservice. Bürger*innen, die den Vollservice nicht benötigen oder wollen und selbst die Müllbehälter zur Leerung bereitstellen möchten, haben in Vollservice-Gebieten keine Wahlmöglichkeit zwischen Voll- und Teilservice.

Die Gebühren unterscheiden sich: Im Teilservice kostet die Restmülltonne je nach Volumen und Leerungsrhythmus 30,71 Euro bzw. 61,42 Euro weniger pro Jahr als im Vollservice.

Der Mangel an Wahlmöglichkeit wird von vielen Bürger*innen als ungerecht empfunden – wie die Eingabe eines Petenten im Anregungs- und Beschwerdeausschuss zeigte, der regelmäßig seine Mülltonnen selbst herausstellt und dennoch den Preis für Vollservice zahlen muss. (siehe Vorlage 12/ 9/ 17 vom 4. Mai 2017).

Die Gebietseinteilung geht auf das Jahr 1975 zurück. Seitdem dürften sich die örtlichen Gegebenheiten an der ein oder anderen Stelle geändert haben. Eine Überprüfung und Aktualisierung der Gebietseinteilung und die Überprüfung erweiterter Wahlmöglichkeiten könnte angesagt sein.

Vor diesem Hintergrund bittet Sie die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen am 25.09.2017 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  • Werden aus Sicht der Verwaltung mit der Gebietseinteilung von 1975 die örtlichen, baulichen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Anwohner*innen realistisch abgebildet?
  • Wo im Stadtgebiet wäre es sinnvoll, die Gebietseinteilung zu aktualisieren?
  • Wo wäre es sinnvoll und serviceorientierter, die Wahlmöglichkeit zwischen Teilservice und Vollservice für die Leerung der Mülltonnen einzuführen?

Mit freundlichen Grüßen
Christine Ewert, Günther Karen-Jungen, Ingrid Landau