Gigabitfähiger Anschluss der Schulen in Düsseldorf

8. September 2022

Antworten der Verwaltung

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Keller,

die Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 8. September 2022 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Wie viel Schulen in Düsseldorf sind noch nicht an ein symmetrisch gigabitfähiges Netz angeschlossen (symmetrisch bedeutet, dass Upload- und Downloadraten gleich sind) und wie viele der bereits mit dieser Technik angeschlossen Schulen sind mit der erforderlichen IT-Infrastruktur (Inhouse Verkabelung) ausgestattet?
  2. Wie kann – vor dem Hintergrund der am 31.12.2022 auslaufenden „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen“ – gewährleistet werden, dass der flächendeckende Gigabitanschluss die Schulen erreicht und mit Landesmitteln finanziert werden kann?

Begründung
Die digitale Infrastruktur der Schulen ist im Fokus der Öffentlichkeit. Es steht außer Frage, dass insbesondere bei umfangreichen Investitionen – wie dem symmetrisch gigabitfähigen Netzausbau – mögliche Finanzierungsoptionen über Förderprogramme bei der Planung des Gigabitausbaus in Düsseldorf genutzte werden sollten. Schulanschlüsse, die in diesen Rahmen fallen, sind sowohl vom Land als auch vom Bund (im Rahmen des Graue-Flecken Programms) förderfähig.

Das Landesförderprogramm zur Finanzierung des gigabitfähigen Anschlusses der Schulen (Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen) endet am 31.12.2022. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Stadt Düsseldorf plant, den gigabitfähigen Anschluss der Schulen zu beschleunigen und ob möglicherweise über Förderzugänge der Ausbau beschleunigt werden kann und/oder den Haushalt entlastet.

Sowohl für die Inanspruchnahme (Nutzung) einer schnellen Internetanbindung an Schulen als auch im Rahmen einer umfangreiche Nutzung der Förderzugänge über den Digitalpakt Schule zur besseren Ausstattung der digitalen Infrastruktur an Schulen ist die entsprechende Inhouse-Verkabelung nicht nur erforderlich, sondern bei Bedarf grundsätzlich auch über Fördermittel finanzierbar.

Demnach ist auch für die bereits an ein symmetrisch gigabitfähiges Netz angeschlossenen Schulen der aktuelle Sachstand von Bedeutung.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Tups                      Angela Hebeler                    Norbert Czerwinski