Glasmacherviertel ankaufen

10. April 2025

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Ende letzten Jahres ist das Gelände der ehemaligen Glashütte in Gerresheim erneut verkauft worden. Die LEG hat die Brack Capital Properties (BCP), zu der die Projektgesellschaft für das „Glasmacherviertel“ gehört, von der Adler-Gruppe übernommen. Damit ist die Liste der Eigentümer seit dem Ende der Glasproduktion in Gerresheim länger geworden, der Wohnungsbau aber noch kein Stück näher gerückt.

Denn bereits Mitte Februar berichtete die Presse über Spekulationen, dass die LEG „nur mit geeigneten Partnern“ bauen würde. „Alternativ bestehe grundsätzlich weiterhin die Möglichkeit eines Verkaufs“. Im Rahmen des Geschäftsberichts 2024 stellte die LEG nun Anfang März klar, dass sie aktuell keinerlei Neubau planen würde.

Die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie vor diesem Hintergrund, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 10. April 2025 zu setzen und abstimmen zu lassen.

Antrag
Der Rat bekräftigt das Ziel, die Adler-Brachflächen schnellstmöglich für den Wohnungsbau zu aktivieren – entsprechend der wohnungspolitischen Ziele der Stadt. Daher strebt der Rat eine Übernahme der Flächen durch die Stadt und eine Umsetzung in städtischer Koordination an, sofern eine zeitnahe Realisierung durch die aktuellen oder mögliche neuen Eigentümer*innen nicht erfolgt.

Der Rat beauftragt die Verwaltung,

  • In Gesprächen mit der LEG den privatrechtlichen Ankauf des Glasmacherviertels zu verhandeln. Die Konditionen müssen dabei so ausgestaltet sein, dass die Realisierung den wohnungspolitischen Zielen entsprechen kann.
  • Die vom Rat am 10.05.2022 beschlossene Vorbereitung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für das Gelände der ehemaligen Glashütte gemäß §§ 165 ff. Baugesetzbuch zu forcieren (RAT/207/2022). Insbesondere soll die LEG darüber informiert werden und die Gelegenheit erhalten, die Fläche zu einem gemäß Baugesetzbuch festgelegten Preis an die Stadt zu veräußern. Entsprechend ist kurzfristig eine Wertermittlung vorzunehmen.
  • Zu prüfen, ob der Share-Deal zur Übernahme der Brack Capital Properties (BCP) durch die LEG eine Umgehung des besonderen Vorkaufsrechts der Stadt darstellt.

Begründung
Eine Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Mirja Cordes                       Dr. Frank Schulz