An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 9. Oktober 2025 zu setzen und abstimmen zu lassen:
Antrag
Der Rat beauftragt die Verwaltung, zum Erwerb der ehemaligen Gerresheimer Glashütte durch die LEG ein externes, unabhängiges juristisches Gutachten in Auftrag zu geben. Leitfaden der Überprüfung sollen sein:
- Ist die Übernahme des Grundstücks der ehemaligen Glashütte durch die LEG – angelehnt an das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtes – als kaufähnliches Umgehungsgeschäft zu werten?
- Auf welchem Weg kann das Vorkaufsrecht auch zum jetzigen Zeitpunkt noch durchgesetzt werden?
- Sollte der Vorkaufsfall hier nachweislich nicht auszulösen sein, welche rechtlichen Handlungsspielraum hat die Landeshauptstadt Düsseldorf, um das Grundstück dennoch zu übernehmen bzw. um den Druck auf die Eigentümerin zur Entwicklung zu erhöhen.
Begründung
Nach dem erneuten Eigentümerwechsel beim Glasmacherviertel hat der Stadtrat in diesem Jahr nochmals die Verwaltung beauftragt, den privatrechtlichen Ankauf durch die Stadt oder ein Konsortium mit städtischer Beteiligung zu verhandeln und die Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) zu forcieren.
Dies ist in Teilen erfolgt, indem der LEG zumindest ein Kaufangebot unterbreitet wurde und der Rat – drei Jahre nach dem Auftrag dazu – die vorbereitenden Untersuchungen zur SEM beschließen konnte.
Ohne den Druck gleichzeitig auf allen Ebenen hochzuhalten, wird es jedoch keinen Fortschritt geben – das wird aus den Veröffentlichungen der LEG mehr als deutlich. Daher ist es nicht nachvollziehbar, warum die Stadtverwaltung das städtische Vorkaufsrecht so einfach aufgibt.
Mehrere Urteile zeigen, dass auch bei sogenannten Share Deals das Vorkaufsrecht greifen kann, sollten kaufähnliche Umgehungsgeschäfte nachzuweisen sein. Daher sollte die Stadt nicht einfach die Rechtsauffassung der LEG übernehmen, sondern den konkreten Fall durch ein externes juristisches Gutachten überprüfen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Mirja Cordes Dr. Frank Schulz