Hallenkontrolle und Digitale Hallenvergabe

19. Dezember 2019

An Herrn
Oberbürgermeister Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel,

die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bitten Sie, folgenden Haushaltsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2020 auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 19. Dezember 2019 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:

  1. Der Rat beschließt, die bisher noch offenen Nutzungskontrollen der Sporthallen durchzuführen. Hierfür werden für das Haushaltsjahr 2020 Mittel in Höhe von 35.000 EUR bereitgestellt.
    Der Stadtsportbund wird gebeten, seinen Internetauftritt um Pläne der Hallenbelegungen zu erweitern. Die Daten sollen automatisch aus der digitalen Hallenvergabe „SKUBIS“ aktualisiert werden können. Die transparente Hallenvergabe war eine Handlungsempfehlung der Studie von Prof Dr. Hübner (Teilstudie: Sportstättenangebot und Sportstättennachfrage im Bereich der Turn- und Sporthallen). Hierfür werden für das Haushaltsjahr 2020 Mittel in Höhe von 5.000 EUR bereitgestellt.
  2. Um eine dauerhafte stichpunktartige Kontrolle der Sporthallen durchzuführen und zu gewährleisten, sollen für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 jeweils Mittel in Höhe von insgesamt 24.000 EUR für die dafür benötigten Honorarkräfte und eine 0,25 Personalstelle (Organisation, Koordination, Evaluation) für das Sportamt bereitgestellt werden.
  3. Des Weiteren sollen von der Verwaltung Vergabekriterien erarbeitet werden, wie die Hallenvergabe zukünftig transparenter und gerechter erfolgen kann.

Sachdarstellung
Erste vom Sportamt durchgeführte Stichproben haben die Annahme bestätigt, dass Vereine immer wieder die von ihnen gebuchte Sporthalle dauerhaft nicht nutzen. Demgegenüber stehen Anfragen zu Sporthallenkapazitäten, denen der Stadtsportbund als Koordinierungsstelle für die Hallenvergabe kein Angebot machen kann.

Deshalb sollen die Nutzungskontrollen auf alle Sporthallen ausgedehnt und verstetigt werden. Nur wenn die Verwaltung über valide Informationen über die tatsächliche Belegung verfügt, gibt es Spielraum, den Bedarf zu decken. Damit für alle Vereine die Vergabe gerechter wird und eine kostenintensive städtische Infrastruktur nicht leer steht, ist die kontinuierliche Überprüfung der Hallenauslastung unverzichtbar.

Zu mehr Gerechtigkeit führt auch eine höhere Transparenz über die Belegung der Sporthallen. Diese soll durch ein digitales System erreicht werden, bei dem interessierte Vereine aber auch Bürgerinnen und Bürger sich über die Belegung der einzelnen Sporthallen online informieren können. Ein gutes Beispiel dafür ist der „Belegungsplan Sportstätten“ der Hansestadt Hamburg. Die Entwicklung verbindlicher Vergabekriterien vervollständigt zukünftig die gerechte und transparente Hallenvergabe.

Weitere Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.

Mit freundlichen Grüßen,

Markus Raub                      Angela Hebeler                     Norbert Czerwinski                    Manfred Neuenhaus