Transparenz der Aufwandsentschädigungen in Aufsichtsgremien

8. Mai 2023

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller

Sehr geehrter Herr Dr. Keller,

wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen:

Antrag
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Regelungen zu Aufwandsentschädigungen und gegebenealls Verdienstausfall für Mitglieder in den Aufsichtsgremien städtischer Beteiligungsunternehmen in einer Übersicht zu veröffentlichen (Höhe der Sitzungsgelder und möglicher Pauschalen sowie Anzahl der planmäßigen Sitzungen pro Jahr).

Analog zum Beteiligungsbericht sollen die Unternehmen berücksichtigt werden, an denen die Stadt mit einer Quote von mehr als 20 Prozent beteiligt ist. Die Übersicht soll an geeigneten Stellen auf der städtischen Webseite veröffentlicht bzw. verlinkt werden, beispielsweise im Bereich der Beteiligungsberichte, der Auskünfte nach § 7 KorruptionsbG und im Bürgerinformationssystem.

Die Ergebnisse sollen den zuständigen Fachausschüssen nach den Sommerferien 2022 vorgestellt werden.

Begründung
Ebenso wie im Stadtrat, in den Ausschüssen und in den Bezirksvertretungen ist auch die Arbeit in den Aufsichtsräten, Verwaltungsräten und Kuratorien der städtischen Beteiligungsunternehmen ehrenamtlich. Die Aufwandsentschädigungen für Ratsleute, sachkundige Bürger*innen und Bezirksvertreter*innen richtet sich nach der Entschädigungsverordnung NRW und ist damit öffentlich transparent. Für die Aufsichtsgremien der städtischen Beteiligungen fehlt diese Transparenz bisher noch.

Weitere Begründung erfolgt gegebenealls mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Tups                         Angela Hebeler                          Norbert Czerwinski