Beschluss zum Himmelgeister Deich ist rechtswidrig – GRÜNE: OVG Münster stärkt Forderung zur Rückverlegung 3. Februar 20223. Februar 2022 3. Februar 2022 – Presse Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Düsseldorf „Das vom BUND erstrittene Urteil gegen die bisherige Planung zur Deichsanierung in Himmelgeist ist ein großer Erfolg für den Naturschutz und Hochwasserschutz. Jetzt haben wir die Chance, mit einer Rückverlegung des Deichs die bessere Lösung zu planen“, freut sich Lukas Mielczarek, GRÜNER Ratsherr und umweltpolitischer Sprecher. „Wir GRÜNE haben uns immer für eine Rückverlegung Deichs eingesetzt. Das Gericht bestätigt unsere Auffassung, dass diese nachhaltigere Variante nur aus Kostengründen seit 2005 nicht weiterverfolgt wurde.“ Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte heute entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss für die Sanierung des Deichs auf bestehender Trasse gegen wasserrechtliche Vorgaben verstößt. Insbesondere sei die mögliche Zurückverlegung nicht ausreichend betrachtet worden, sondern hauptsächlich aus wirtschaftlichen Gründen verworfen. Mielczarek: „Jetzt haben wir die Chance für einen Neuanfang. Der Bau des Hochwasserschutzes in der Ortslage Himmelgeist ist bereits fertig geplant und kann starten. So wird der Schutz der Anwohner*innen zügig ertüchtigt. Für den Rheinbogen können wir die Planungen für die Rückverlegung jetzt wiederaufnehmen. Damit schaffen wir zusätzlichen Retentionsraum und Hochwasserschutz. Und wir betreiben konkreten Artenschutz insbesondere für die zahlreichen, gefährdeten Wildbienenarten und sichern ein wichtiges Naherholungsgebiet dauerhaft gegen immer wieder aufkommende Bauspekulationen“.