Himmelgeister Rheinbogen – Deichsanierung ohne Beachtung der EU-Wasserrahmenrichtlinie? 11. Januar 201820. Februar 2018 10. Januar 2018 Antwort der Verwaltung Himmelgeister Rheinbogen – Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bei der Deichsanierung Sehr geehrter Herr Tacer, die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 11.01.2018 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen: Wie wird bei der Deichsanierung am Himmelgeister Rheinbogen die Berücksichtigung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gewährleistet? Wie können die im Umsetzungsfahrplan des Bewirtschaftungsplanes der WRRL vorgeschlagenen Maßnahmen bewertet und umgesetzt werden? Welche (ökonomischen) Folgen kann die Nichtbeachtung der WRRL haben? Wie einer Pressemitteilung des Bundes für Umwelt- und Naturschutz BUND zu entnehmen war, wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Deichsanierung Himmelgeister Rheinbogen im Genehmigungsantrag und in der Stellungnahme der Stadt Düsseldorf kein Bezug auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie genommen. Die EU-Richtlinie, deren Umsetzung bereits 2015 hätten erfüllt sein müssen – und deren Nichterfüllung empfindliche Sanktionen mit sich bringen können -, sieht für den Rhein im betreffenden Planungsabschnitt verschiedene Maßnahmen vor, wie z.B. die Rückverlegung der Deichlinie zur Schaffung von Retensionsräumen und zur Verbesserung des ökologischen Zustands des Rheins. (PE_RHE_1500, siehe Anlage) . Die Deichsanierung nach der jetzigen Planung würde Fakten schaffen bevor diese Maßnahmen-Empfehlungen der WRRL bewertet und Umsetzungsmöglichkeiten geprüft wurden. Es ist zu vermeiden, noch erforderliche und bereits unternommene Anstrengungen des Auen- und Gewässerschutzes und Verbesserungen des ökologischen Zustands des Rheines durch die derzeitige Planung zu konterkarieren. Mit freundlichen Grüßen Iris Bellstedt, Günther Bunte-Esders Renate Böhm