Himmelgeister Rheinbogen: Fortschritte bei der Alternativ-Planung einer Rückverlegungsvariante

Antwort der Verwaltung

Sehr geehrter Herr Hartnigk,

das OVG Münster hat den Planfeststellungsbeschluss für die Sanierung des Himmelgeister Deichs auf bestehender Trasse am 03. Februar 2022 für rechtswidrig erklärt. U.a. verstoße er gegen wasserrechtliche Vorgaben. Insbesondere sei die mögliche Zurückverlegung nicht ausreichend betrachtet, sondern haupt­sächlich aus wirtschaftlichen Gründen verworfen worden. Die schriftliche Urteils­begründung liegt derzeit noch nicht vor. Es ist bis dahin, wie die Verwaltung im Bauausschuss am 15.02.2022 berichtete, noch nicht klar, ob die festgestellten Verfahrensmängel zu heilen wären.

Der Rat der Landeshauptstadt hat bereits in seiner Sitzung vom 16.09.2021 einstimmig die Verwaltung damit beauftragt, (Zitat) „parallel zur Planung der Sanierungsvariante auch die Planung der mögli­chen Varianten für eine Rückverlegungsvariante vorzubereiten, um auch auf die­se Entscheidung vorbereitet zu sein und ein neues Planfeststellungverfahren oh­ne Zeitverlust starten zu können. Von den bereits vorliegenden Rückverlegungsplänen soll eine Vorzugsvariante ausgewählt und weiterentwickelt werden.

Eine mögliche Förderung im Rahmen des Bundes-Förderprogrammes „Blaues Band“ zur Schaffung von Retentionsflächen und ökologisch wertvollen Auenland­schaften soll dafür angestrebt werden.“ (Zitatende, Vorlage RAT/452/2021).

Damit nicht noch mehr Zeit verstreicht, bittet die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor diesem Hintergrund um den Sachstand der zwi­schen-zeitlichen Umsetzung des o.g. Ratsbeschlusses.

Bitte nehmen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 03.05.2022 zur Beantwortung durch die Verwaltung:

 

  1. Welche Variante der bereits vorliegenden Rückverlegungspläne wurde zwischenzeitlich ausgewählt und weiterentwickelt?
  1. Ist die Verwaltung – wie vom Rat beschlossen – planerisch und (personell-)organisatorisch darauf vorbereitet, ein neues Planfeststel­lungsverfahren ohne Zeitverlust zu starten, und wenn ja, wie? 
  1. Welche Fortschritte wurden zwischenzeitlich erzielt bezüglich einer Förderung durch das Bundes-Programm „Blaues Band“?

Im Voraus vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Graeßner