Beschwerde abgewiesen: Urteil zum Himmelgeister Deich rechtskräftig; GRÜNE: jetzt beste Variante der Rückverlegung planen

23.06.2023  –  Pressemitteilung Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Düsseldorf

Beschwerde abgewiesen: Urteil zum Himmelgeister Deich rechtskräftig

GRÜNE: Jetzt beste Variante der Rückverlegung planen

Das vom BUND erstrittene Urteil des Oberverwaltungsgerichts gegen die bisherige Planung zur Deichsanierung in Himmelgeist ist rechtskräftig. Die Beschwerde der Bezirksregierung gegen die Nichtzulassung der Revision wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.

„Die Bestätigung des Urteils ist eine gute Nachricht für den Naturschutz und Hochwasserschutz“, freut sich Lukas Mielczarek, GRÜNER Ratsherr und umweltpolitischer Sprecher. „Das Urteil setzt den Rahmen für zukünftige Deichplanungen: Naturschutz, Artenschutz und Retentionsräume müssen stärker berücksichtigt werden. Mit diesen Zielen müssen jetzt mögliche Varianten der Rückverlegung analysiert werden, um dann den besten Deichverlauf zu identifizieren und zu bauen“.

Das OVG Münster hatte Anfang 2022 entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss für die Sanierung des Deichs auf bestehender Trasse gegen wasserrechtliche Vorgaben verstößt. Insbesondere sei die mögliche Zurückverlegung nicht ausreichend betrachtet worden, sondern hauptsächlich aus wirtschaftlichen Gründen verworfen.

Mielczarek: „Jetzt haben wir endgültig die Chance für einen Neuanfang. Der Bau des Hochwasserschutzes in der Ortslage Himmelgeist ist bereits fertig geplant und kann starten. So wird der Schutz der Anwohner*innen zügig ertüchtigt. Für den Rheinbogen können wir die Planungen für die bestmögliche Rückverlegung starten. Damit schaffen wir zusätzlichen Retentionsraum und Hochwasserschutz. Und wir betreiben konkreten Artenschutz insbesondere für die zahlreichen, gefährdeten Wildbienenarten und sichern ein wichtiges Naherholungsgebiet dauerhaft gegen immer wieder aufkommende Bauspekulationen“.