Honorarauszahlung an selbständige Mitarbeiter*innen der Volkshochschule 14. Mai 202014. Mai 2020 14. Mai 2020 Änderungsantrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage RAT/129/2020: Honorarauszahlung an selbständige MitarbeiterInnen der Volkshochschule An Herrn Oberbürgermeister Thomas Geisel Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel, die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Rates am 14.05.2020 zu nehmen und abstimmen zu lassen: Der Rat beauftragt die Verwaltung, den freiberuflichen Mitarbeiter*innen für Kurse und Veranstaltungen, die aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgesagt werden mussten und nicht einvernehmlich nachgeholt werden können, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Honorare anteilig auszuzahlen – sofern die Mitarbeiter*innen nicht im März und April aus der „NRW-Soforthilfe 2020“ Zuschüsse für den Lebensunterhalt erhalten. Für Veranstaltungen und Kurse bis zum 22.03.2020 sollen 100 %, für Veranstaltungen und Kurse ab dem 23.03. sollen 60 % bzw. 67 % für Mitarbeiter*innen mit Kind(ern) im Haushalt analog zum Kurzarbeitergeld ausgezahlt werden. Für Veranstaltungen und Kurse, die im Mai aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgesagt werden mussten und nicht einvernehmlich nachgeholt werden können, sollen unabhängig von der „NRW-Soforthilfe 2020“ 60 % bzw. 67 % ausgezahlt werden. Sachdarstellung Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Mit freundlichen Grüßen Angela Hebeler Norbert Czerwinski