Impulsprogramme zur Förderung des Neubaus von Wohnungen

27. Juni 2024

Änderungsantrag zur Vorlage AWM/021/2024: Impulsprogramme zur Förderung des Neubaus von Wohnungen, Richtlinie „Impuls zur Förderung des Neubaus von Mietwohnungen“, Richtlinie „Impuls zur Förderung des Neubaus von selbstgenutzem Wohneigentum“

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen:

Antrag
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Richtlinie „Impuls zur Förderung des Neubaus von Mietwohnungen“ und die Richtlinie „Impuls zur Förderung des Neubaus von selbstgenutztem Wohneigentum“.

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stimmt einer außerplanmäßigen Mittelbereitstellung durch Frau Städtkämmerin Schneider in Höhe von 6 Mio. Euro in 2024 sowie bis zu 24 Mio. Euro als Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung des Programms zu. Insgesamt können somit in 2024 Förderzusagen in Höhe von 30 Mio. Euro getätigt werden.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Richtlinie „Impuls zur Förderung des Neubaus von selbstgenutztem Wohneigentum“ zur erneuten Beratung der Wohnbaukommission und dem Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung vorzulegen.

Begründung
Erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler                             Norbert Czerwinski