Gesamtstädtisches Integrationskonzept | Änderungsantrag GRÜNE, SPD, FDP

Änderungsantrag der Ratsfraktionen Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP zum Gesamtstädtischen Integrationskonzept

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP bitten Sie, folgenden Änderungsantrag
zur Vorlage 06/ 17/2016 auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 10. März 2017 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:  Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt das gesamtstädtische Integrationskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf mit folgenden Änderungen:

1. Es wird ein Inhaltsverzeichnis eingefügt.

2. In Zeile 52 wird nach „Institutionen“ angefügt „in einem für die Öffentlichkeit transparenten
Prozess“

3. In Zeile 129 wird nach „… eine wichtige Rolle.“ ergänzt:
„Hier sind die Lebenslagen und Bedürfnisse der dort lebenden Migrantinnen und Migranten
gleichberechtigt zu berücksichtigen.“

4. In Zeile 298 wird das Wort „langfristig“ gestrichen und nach Zeile 300 wird ein neuer
Punkt ergänzt: „Der Internetauftritt der Stadt wird in diesem Sinne optimiert“

5. In Zeile 326 wird folgender Absatz ergänzt:
„Um die notwendige Reflexion und Rückkopplung mit der Lebens- und Arbeitswirklichkeit
von Migrantinnen und Migranten, die jetzt schon bei der Stadtverwaltung beschäftigt
sind, zu gewährleisten, wird eine – sowohl was Zugehörigkeit zu Ämtern und
Dezernaten als auch Eingruppierung angeht – offene, auf Freiwilligkeit basierende
Gruppe eingerichtet, die die beschriebenen Prozesse konstruktiv begleitet.“

6. In Zeile 381 wird ergänzt:
„Regelmäßig werden der Jugendrat, der Seniorenrat und der Beirat zur Förderung
der Belange von Menschen mit Behinderungen über die fachspezifischen Fortschritte
– mindestens einmal jährlich – informiert.“

7. In Zeile 483 wird nach „Schulen“ eingefügt: „und Hochschulen“

8. In Zeile 506 wird nach „zielt“ eingefügt: „Auch die Düsseldorfer Hochschulen spielen
mit ihrer internationalen Ausrichtung und ihrer Zusammenarbeit mit der regionalen
Wirtschaft eine wichtige Rolle bei der Integration. Daher soll die Vernetzung zwischen
Stadtverwaltung und Hochschulen verbessert werden.“

9. In Zeile 533 wird nach „zur Verfügung.“ Eingefügt: „Dies gilt so lange, bis die Finanzierung
wie eigentlich notwendig durch Bund und Land erfolgt.“

10. In Zeile 638 wird hinter „zu gewinnen“ ergänzt:
„, Gründer*innen mit Migrationshintergrund zu unterstützen und von Migrant*innen
geführte Betriebe und Unternehmen einzubinden.“

11. Nach Zeile 652 wird folgender Spiegelstrich ergänzt:
· „Angebote zur Unterstützung von Migrantinnen beim Einstieg bzw. Wiedereinstieg
ins Berufsleben nach der Familienphase und zur Unterstützung bei der
Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben sind qualitativ wie quantitativ sichergestellt.“

12. In Zeile 677 werden folgende Spiegelstriche ergänzt:

· „Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund werden explizit auf die Möglichkeiten
und die Voraussetzungen für eine Anerkennung von im Ausland erworbenen
Berufsabschlüssen hingewiesen. Angebote zur professionellen Bildungs-
und Anerkennungsberatung sind qualitativ wie quantitativ sichergestellt.

· Das Beratungs- und Unterstützungsangebot für internationale Fachkräfte wird
bereitgehalten und fortentwickelt. Dabei soll der regionale Bezugsrahmen beibehalten
bzw. ausgeweitet werden, damit das Thema Wohnen und Arbeiten in
und um Düsseldorf für die Expats gebietskörperschaftsübergreifend im regionalen
Kontext bearbeitet werden kann. Die Zusammenarbeit mit den IHKs und
den Arbeitsagenturen (v.a. Arbeitgeberservice) soll ebenfalls mit Blick auf internationale
Fach- und Führungskräfte fortgesetzt werden.“

13. In Zeile 836 wird nach „entwickelt“ eingefügt: „Dabei wird insbesondere darauf Rücksicht
genommen, dass besonders ältere Migrantinnen und Migranten häufig in ihrer
Muttersprache angesprochen werden müssen und über die übliche „Komm-Struktur“
nicht ausreichend erreicht werden. Alternative Zugänge werden aufgebaut.

14. Der Absatz Zeile 904-909 wird wie folgt geändert:
„Das Handlungskonzept „Zukunft Wohnen. Düsseldorf“ bildet die Basis für zahlreiche
Maßnahmen zum Wohnungsbau in der Stadt. Zusätzlich gibt es Teilkonzepte, die
sich auf bestimmte Zielgruppen beziehen, z.B. das Handlungskonzept „Wohnen im
Alter“, das bereits im Jahr 2008 vom Rat der Landeshauptstadt verabschiedet worden
ist.“

15. Der Absatz Zeile 912-914 wird wie folgt geändert:
„Zum Themenfeld Wohnen ist ein hoher Bedarf an barrierefreien Wohnungen erforderlich.
Barrierefreiheit umfasst im Zusammenhang mit Integration auch, die Bedürfnisse
von Migrantinnen und Migranten bezüglich anderer Wohngrundrisse zu beachten. Entsprechender Wohnraum muss selbstverständlich in allen Preissegmenten zur
Verfügung stehen.“

16. In Zeile 939 wird nach „Stadtgesellschaft“ eingefügt: „in sämtlichen Stadtteilen und
Quartieren“

17. Nach Zeile 943 werden folgende Spiegelstriche ergänzt:

· „Zusätzlich ist Wohnraum im Bestand verstärkt für die genannten Zielgruppen
zu akquirieren.“
· „Im Handlungskonzept „Zukunft Wohnen. Düsseldorf“ wird das Thema Interkulturalität
/ Interkulturelle Öffnung fest verankert.
· Im Bereich von existierenden Programmen – z.B. des Umzugsmanagements
– soll auf die Unterstützung durch den zukünftigen Pool von Sprach- und Kulturmittler*
innen zurückgegriffen werden kann.“

18. In Zeile 952 wird nach „Kirchengemeinden“ eingefügt: „binationale und multinationale
Organisationen“

19. In Zeile 956 wird nach „Communities“ eingefügt: „Auch das Engagement von Bürgerinnen
und Bürgern, die sich nicht in den vorgenannten Strukturen, sondern auf persönlicher
Ebene einbringen, wird ausdrücklich begrüßt. Dies kann z.B. die Begleitung
zu Behörden, Vermietern und Arbeitgebern sein, aber auch das besondere Engagement
eines Unternehmens im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses.“

20. In Zeile 1015 wird folgender Absatz ergänzt:
„Evaluierung
Dieses Konzept wird regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt. Dabei werden alle
Akteur*innen und Kooperationspartner*innen aktiv befragt und einbezogen. Hierbei
ist besonders darauf zu achten, dass die Regelsysteme sich so weit interkulturell öffnen,
dass Maßnahmen mit Projektcharakter sich zunehmend erübrigen.“

Sachdarstellung

Das Gesamtstädtische Integrationskonzept (GIK) ist auch aber mehr als die Basis für den
Antrag auf Landesförderung. Daher soll eine regelmäßige Evaluierung (Punk 15.) sicherstellen,
dass die speziellen Projekte nur übergangsweise benötigt werden und sich die Regelsysteme
interkulturell öffnen.
Der Düsseldorfer Wohnungsmarkt ist insbesondere in den unteren und mittleren Preissegmenten
angespannt und stellt eingesessenen Düsseldorfer*innen wie neu Zugezogene vor
die gleichen Herausforderungen. Aktuell leben mehrere tausend anerkannte Geflüchtete
weiterhin in den Unterkünften für Asylbewerber*innen, da sie ansonsten obdachlos sind. Daher
benötigt diese Gruppe im Kapitel Wohnen des GIK eine spezielle Aufmerksamkeit (Punkte
12. Bis 14.).

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler      Norbert Czerwinski      Markus Raub      Marie-Agnes Strack-Zimmermann