Gesamtstädtisches Integrationskonzept | Änderungsantrag GRÜNE, SPD, FDP 9. März 201710. März 2017 Änderungsantrag der Ratsfraktionen Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP zum Gesamtstädtischen Integrationskonzept Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Vorlage 06/ 17/2016 auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 10. März 2017 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt das gesamtstädtische Integrationskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf mit folgenden Änderungen: 1. Es wird ein Inhaltsverzeichnis eingefügt. 2. In Zeile 52 wird nach „Institutionen“ angefügt „in einem für die Öffentlichkeit transparenten Prozess“ 3. In Zeile 129 wird nach „… eine wichtige Rolle.“ ergänzt: „Hier sind die Lebenslagen und Bedürfnisse der dort lebenden Migrantinnen und Migranten gleichberechtigt zu berücksichtigen.“ 4. In Zeile 298 wird das Wort „langfristig“ gestrichen und nach Zeile 300 wird ein neuer Punkt ergänzt: „Der Internetauftritt der Stadt wird in diesem Sinne optimiert“ 5. In Zeile 326 wird folgender Absatz ergänzt: „Um die notwendige Reflexion und Rückkopplung mit der Lebens- und Arbeitswirklichkeit von Migrantinnen und Migranten, die jetzt schon bei der Stadtverwaltung beschäftigt sind, zu gewährleisten, wird eine – sowohl was Zugehörigkeit zu Ämtern und Dezernaten als auch Eingruppierung angeht – offene, auf Freiwilligkeit basierende Gruppe eingerichtet, die die beschriebenen Prozesse konstruktiv begleitet.“ 6. In Zeile 381 wird ergänzt: „Regelmäßig werden der Jugendrat, der Seniorenrat und der Beirat zur Förderung der Belange von Menschen mit Behinderungen über die fachspezifischen Fortschritte – mindestens einmal jährlich – informiert.“ 7. In Zeile 483 wird nach „Schulen“ eingefügt: „und Hochschulen“ 8. In Zeile 506 wird nach „zielt“ eingefügt: „Auch die Düsseldorfer Hochschulen spielen mit ihrer internationalen Ausrichtung und ihrer Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft eine wichtige Rolle bei der Integration. Daher soll die Vernetzung zwischen Stadtverwaltung und Hochschulen verbessert werden.“ 9. In Zeile 533 wird nach „zur Verfügung.“ Eingefügt: „Dies gilt so lange, bis die Finanzierung wie eigentlich notwendig durch Bund und Land erfolgt.“ 10. In Zeile 638 wird hinter „zu gewinnen“ ergänzt: „, Gründer*innen mit Migrationshintergrund zu unterstützen und von Migrant*innen geführte Betriebe und Unternehmen einzubinden.“ 11. Nach Zeile 652 wird folgender Spiegelstrich ergänzt: · „Angebote zur Unterstützung von Migrantinnen beim Einstieg bzw. Wiedereinstieg ins Berufsleben nach der Familienphase und zur Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben sind qualitativ wie quantitativ sichergestellt.“ 12. In Zeile 677 werden folgende Spiegelstriche ergänzt: · „Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund werden explizit auf die Möglichkeiten und die Voraussetzungen für eine Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen hingewiesen. Angebote zur professionellen Bildungs- und Anerkennungsberatung sind qualitativ wie quantitativ sichergestellt. · Das Beratungs- und Unterstützungsangebot für internationale Fachkräfte wird bereitgehalten und fortentwickelt. Dabei soll der regionale Bezugsrahmen beibehalten bzw. ausgeweitet werden, damit das Thema Wohnen und Arbeiten in und um Düsseldorf für die Expats gebietskörperschaftsübergreifend im regionalen Kontext bearbeitet werden kann. Die Zusammenarbeit mit den IHKs und den Arbeitsagenturen (v.a. Arbeitgeberservice) soll ebenfalls mit Blick auf internationale Fach- und Führungskräfte fortgesetzt werden.“ 13. In Zeile 836 wird nach „entwickelt“ eingefügt: „Dabei wird insbesondere darauf Rücksicht genommen, dass besonders ältere Migrantinnen und Migranten häufig in ihrer Muttersprache angesprochen werden müssen und über die übliche „Komm-Struktur“ nicht ausreichend erreicht werden. Alternative Zugänge werden aufgebaut. 14. Der Absatz Zeile 904-909 wird wie folgt geändert: „Das Handlungskonzept „Zukunft Wohnen. Düsseldorf“ bildet die Basis für zahlreiche Maßnahmen zum Wohnungsbau in der Stadt. Zusätzlich gibt es Teilkonzepte, die sich auf bestimmte Zielgruppen beziehen, z.B. das Handlungskonzept „Wohnen im Alter“, das bereits im Jahr 2008 vom Rat der Landeshauptstadt verabschiedet worden ist.“ 15. Der Absatz Zeile 912-914 wird wie folgt geändert: „Zum Themenfeld Wohnen ist ein hoher Bedarf an barrierefreien Wohnungen erforderlich. Barrierefreiheit umfasst im Zusammenhang mit Integration auch, die Bedürfnisse von Migrantinnen und Migranten bezüglich anderer Wohngrundrisse zu beachten. Entsprechender Wohnraum muss selbstverständlich in allen Preissegmenten zur Verfügung stehen.“ 16. In Zeile 939 wird nach „Stadtgesellschaft“ eingefügt: „in sämtlichen Stadtteilen und Quartieren“ 17. Nach Zeile 943 werden folgende Spiegelstriche ergänzt: · „Zusätzlich ist Wohnraum im Bestand verstärkt für die genannten Zielgruppen zu akquirieren.“ · „Im Handlungskonzept „Zukunft Wohnen. Düsseldorf“ wird das Thema Interkulturalität / Interkulturelle Öffnung fest verankert. · Im Bereich von existierenden Programmen – z.B. des Umzugsmanagements – soll auf die Unterstützung durch den zukünftigen Pool von Sprach- und Kulturmittler* innen zurückgegriffen werden kann.“ 18. In Zeile 952 wird nach „Kirchengemeinden“ eingefügt: „binationale und multinationale Organisationen“ 19. In Zeile 956 wird nach „Communities“ eingefügt: „Auch das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, die sich nicht in den vorgenannten Strukturen, sondern auf persönlicher Ebene einbringen, wird ausdrücklich begrüßt. Dies kann z.B. die Begleitung zu Behörden, Vermietern und Arbeitgebern sein, aber auch das besondere Engagement eines Unternehmens im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses.“ 20. In Zeile 1015 wird folgender Absatz ergänzt: „Evaluierung Dieses Konzept wird regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt. Dabei werden alle Akteur*innen und Kooperationspartner*innen aktiv befragt und einbezogen. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass die Regelsysteme sich so weit interkulturell öffnen, dass Maßnahmen mit Projektcharakter sich zunehmend erübrigen.“ Sachdarstellung Das Gesamtstädtische Integrationskonzept (GIK) ist auch aber mehr als die Basis für den Antrag auf Landesförderung. Daher soll eine regelmäßige Evaluierung (Punk 15.) sicherstellen, dass die speziellen Projekte nur übergangsweise benötigt werden und sich die Regelsysteme interkulturell öffnen. Der Düsseldorfer Wohnungsmarkt ist insbesondere in den unteren und mittleren Preissegmenten angespannt und stellt eingesessenen Düsseldorfer*innen wie neu Zugezogene vor die gleichen Herausforderungen. Aktuell leben mehrere tausend anerkannte Geflüchtete weiterhin in den Unterkünften für Asylbewerber*innen, da sie ansonsten obdachlos sind. Daher benötigt diese Gruppe im Kapitel Wohnen des GIK eine spezielle Aufmerksamkeit (Punkte 12. Bis 14.). Die weitere Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Angela Hebeler Norbert Czerwinski Markus Raub Marie-Agnes Strack-Zimmermann