Stellung und Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen beim Ausländeramt

02. März 2016

Antwort der Verwaltung

An
Frau Katharina Kabata
Vorsitzende des Integrationsrats

Sehr geehrte Frau Kabata,

die GRÜNE internationale offene Liste bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Integrationsrats am 02. März 2016 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Wie lange dauert i.d.R. die Vergabe eines Termins zur Abgabe eines Einbürgerungsantrags nach erstmaliger Kontaktaufnahme von interessierten Bürgerinnen und Bürgern beim Ausländeramt?
  2. Mit welchem Zeitraum muss i.d.R. bis zur vollständigen Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags und der Erteilung der Einbürgerungszusicherung gerechnet werden?
  3. Wieviele Einbürgerungsanträge wurden im vergangenen Jahr (aufgelistet nach Nationalität) gestellt?

Sachdarstellung
Nach uns vorliegenden Informationen mussten in bestimmten Fällen Bürgerinnen und Bürger aufgrund von fehlenden Kapazitäten bis zu neun Monate warten, um nach einer erstmaligen Anfrage einen Termin für die Abgabe eines Einbürgerungsantrags beim Ausländeramt zu erhalten.
Desweiteren scheint es nach unserem Informationsstand so zu sein, dass selbst nach der Abgabe eines Einbürgerungsantrags nicht mit einer zügigen Bearbeitung zu rechnen ist. In Einzel fällen vergehen vom Zeitpunkt der ersten Kontaktaufnahme mit dem Ausländeramt und der Abgabe des Einbürgerungsantrags 13 Monate ohne erkennbaren Fortschritt.
Dies ist sicherlich keine hinnehmbare Situation und ist für Bürgerinnen und Bürger frustrierend, die einen Einbürgerungsantrag stellen wollen.
Die Einbürgerung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte stellt ein wichtiger Schritt für die Integration dieser Menschen in unsere Gesellschaft dar. Diese langen Warte- und Bearbeitungszeiten beim Ausländeramt sind nicht förderlich im Sinne einer erfolgreichen Integration und haben eine demotivierende Wirkung.

Mit freundlichen Grüßen

Goce Peroski          Aleksandra Przygodzka