Inanspruchnahme der Fortbildungen zur Diversity / Interkulturellen Kompetenz durch Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung

30. September 2020

Anfrage zur Inanspruchnahme des Fortbildungsangebotes zur Erweiterung der Diversity / Interkulturellen Kompetenz durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Düsseldorf

An
Frau Katharina Kabata
Vorsitzende des Integrationsrates

Sehr geehrte Frau Kabata,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ausschusssitzung am 30.09.2020 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Wie viele Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung Düsseldorf haben in den Jahren 2015 bis 2020 das Fortbildungsangebot zur Erweiterung der Diversity/Interkulturellen Kompetenz wahrgenommen und aus welchen Ämtern kamen die Teilnehmer*innen? (Aktuelles Angebot: (DiM-001) Diversity Management und Diversity Kompetenz- Vielfalt als Ressource erkennen und nutzen)
  2. Wie häufig findet das Fortbildungsangebot im Kalenderjahr statt, welche Inhalte werden vermittelt und inwieweit sind die einzelnen Kurse ausgelastet?
  3. Was ist seit der ersten Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Jahr 2015 (Drs.NR. 06/16/2015) innerhalb der Stadtverwaltung geschehen, um das Angebot auszubauen?

Sachdarstellung
Seit dem 24.02.2014 ist in Nordrhein-Westfalen das „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen“ in Kraft. In § 4 wird die interkulturelle Kompetenz wie folgt definiert:

„Interkulturelle Kompetenz im Sinne dieses Gesetzes umfasst

  1. die Fähigkeit, insbesondere in beruflichen Situationen mit Menschen mit und ohne Migrationshintergrund erfolgreich und zur gegenseitigen Zufriedenheit agieren zu können,
  2. die Fähigkeit bei Vorhaben, Maßnahmen, Programmen etc. die verschiedenen Auswirkungen auf Menschen mit und ohne Migrationshintergrund beurteilen und entsprechend handeln zu können sowie
  3. die Fähigkeit, die durch Diskriminierung und Ausgrenzung entstehenden integrationshemmenden Auswirkungen zu erkennen und zu überwinden.“

Auf die o. g. Anfrage aus dem Jahr 2015 antwortete die Stadtverwaltung damals, dass in den Jahren 2012 – 2014 insgesamt nur 72 Mitarbeiter*innen an der Fortbildung teilgenommen haben. Auf die Jahre bezogen waren die Teilnehmer*innenzahlen sogar rückläufig und besonders auffällig war, das Beschäftigte der Ausländerbehörde in den Jahren 2013 und 2014 überhaupt nicht mehr teilnahmen. Als Dozent wurde ausschließlich der Kontaktbeamte des Polizeipräsidiums Düsseldorf für muslimische Angelegenheiten beauftragt.

Nähere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler