08. September 2021
An
Herrn Goce Peroski
Vorsitzender des Integrationsrates
Betrifft: INTR/027/2021
Antrag der CDU-Ratsfraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Grüne internationale offene Liste, IBU, Türkisch-Islamische Kulturvereine, Info Point Polen: Bestellung von sachkundigen Einwohner*innen mit Rederecht in den Ausschüssen – Wahlperiode 2020 bis 2025
Sehr geehrter Herr Peroski,
im Namen der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Grüne internationale offene Liste, Internationale Bürger Union, der Türkisch-Islamischen Kulturvereine und des Info Point Polen in Düsseldorf bitten wir Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Integrationsrates am 08.09.2021 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen:
- Der Stadtrat wird gebeten die Bestellung von Mitgliedern des Integrationsrates und ihren Stellvertretungen sowie von sachkundigen Einwohner*innen aus Nicht-EU-Staaten und ihren Stellvertretungen, gemäß § 58 Absatz 4 GO NRW als Mitglieder mit beratender Stimme für die folgenden Ausschüsse zu beschließen:
- Anregungs- und Beschwerdeausschuss
- Ausschuss für Digitalisierung und allgemeine Verwaltungsorganisation
- Ausschuss für Gesundheit und Soziales
- Ausschuss für Gleichstellung
- Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz
- Ausschuss für Planung Stadtentwicklung
- Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit
- Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
- Bauausschuss
- Behindertenrat
- Jugendhilfeausschuss (nur sachkundige/r Einwohner/in und Stellvertretung aus Nicht-EU-Staaten)
- Jugendrat
- Kulturausschuss
- Ordnungs- und Verkehrsausschuss
- Schulausschuss
- Seniorenrat
- Sportausschuss
- Der Stadtrat wird gebeten, die Anzahl der Mitglieder des Integrationsrates sowie der sachkundigen Einwohner*innen aus Nicht-EU-Staaten in den Ausschüssen auf eine Person aus dem Integrationsrat und zwei Personen aus Nicht-EU-Staaten pro Ausschuss festzulegen.
- Der Integrationsrat verständigt sich auf eine gemeinsame interfraktionelle Liste, in der alle zu bestellenden Mitglieder des Integrationsrates sowie sachkundigen Einwohner*innen aus Nicht-EU-Staaten mit Rederecht und jeweils eine Stellvertretung nach Ausschüssen aufgelistet werden und übermittelt diese zu einem späteren Zeitpunkt dem Stadtrat. Der Stadtrat beruft Mitglieder des Integrationsrates sowie sachkundige Einwohner*innen aus Nicht-EU-Staaten mit Rederecht und jeweils eine Stellvertretung gemäß der vorgelegten Liste des Integrationsrates, sobald ihm diese vorliegt.
Begründung:
Die Bestellung von Mitgliedern des Integrationsrates sowie sachkundigen Einwohner*innen aus Nicht-EU-Staaten in Ausschüsse des Rates ist ein wichtiges Instrument kommunaler Politik. Es dient der Förderung von Bürgerbeteiligung und dem Transfer von Expertise aus der Bevölkerung.
Gleichzeitig ermöglicht es Einwohner*innen, die in der Stadtgesellschaft beheimatet sind, aber nicht über die rechtlichen Möglichkeiten eines aktiven und passiven Wahlrechts verfügen (Nicht-EU-Bürger*innen), aktiv an Beratungen der lokalen Politik teilzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Pavle Madzirov Samy Charchira Özden Senarslan
Iljo Skangalov Besel Genctürk Karolina Chadzinska