Bestellung von sachkundigen Einwohner*innen mit Rederecht in den Ausschüssen – Wahlperiode 2020 bis 2025

08. September 2021

An

Herrn Goce Peroski

Vorsitzender des Integrationsrates

Betrifft: INTR/027/2021

Antrag der CDU-Ratsfraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Grüne internationale offene Liste, IBU, Türkisch-Islamische Kulturvereine, Info Point Polen: Bestellung von sachkundigen Einwohner*innen mit Rederecht in den Ausschüssen – Wahlperiode 2020 bis 2025

 

Sehr geehrter Herr Peroski,

im Namen der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Grüne internationale offene Liste, Internationale Bürger Union, der Türkisch-Islamischen Kulturvereine und des Info Point Polen in Düsseldorf bitten wir Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Integrationsrates am 08.09.2021 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen:

  1. Der Stadtrat wird gebeten die Bestellung von Mitgliedern des Integrationsrates und ihren Stellvertretungen sowie von sachkundigen Einwohner*innen aus Nicht-EU-Staaten und ihren Stellvertretungen, gemäß § 58 Absatz 4 GO NRW als Mitglieder mit beratender Stimme für die folgenden Ausschüsse zu beschließen:
  1. Anregungs- und Beschwerdeausschuss
  2. Ausschuss für Digitalisierung und allgemeine Verwaltungsorganisation
  3. Ausschuss für Gesundheit und Soziales
  4. Ausschuss für Gleichstellung
  5. Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz
  6. Ausschuss für Planung Stadtentwicklung
  7. Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz
  8. Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit
  9. Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
  10. Bauausschuss
  11. Behindertenrat
  12. Jugendhilfeausschuss (nur sachkundige/r Einwohner/in und Stellvertretung aus Nicht-EU-Staaten)
  13. Jugendrat
  14. Kulturausschuss
  15. Ordnungs- und Verkehrsausschuss
  16. Schulausschuss
  17. Seniorenrat
  18. Sportausschuss
  1. Der Stadtrat wird gebeten, die Anzahl der Mitglieder des Integrationsrates sowie der sachkundigen Einwohner*innen aus Nicht-EU-Staaten in den Ausschüssen auf eine Person aus dem Integrationsrat und zwei Personen aus Nicht-EU-Staaten pro Ausschuss festzulegen.
  1. Der Integrationsrat verständigt sich auf eine gemeinsame interfraktionelle Liste, in der alle zu bestellenden Mitglieder des Integrationsrates sowie sachkundigen Einwohner*innen aus Nicht-EU-Staaten mit Rederecht und jeweils eine Stellvertretung nach Ausschüssen aufgelistet werden und übermittelt diese zu einem späteren Zeitpunkt dem Stadtrat. Der Stadtrat beruft Mitglieder des Integrationsrates sowie sachkundige Einwohner*innen aus Nicht-EU-Staaten mit Rederecht und jeweils eine Stellvertretung gemäß der vorgelegten Liste des Integrationsrates, sobald ihm diese vorliegt.

Begründung:

Die Bestellung von Mitgliedern des Integrationsrates sowie sachkundigen Einwohner*innen aus Nicht-EU-Staaten in Ausschüsse des Rates ist ein wichtiges Instrument kommunaler Politik. Es dient der Förderung von Bürgerbeteiligung und dem Transfer von Expertise aus der Bevölkerung.

Gleichzeitig ermöglicht es Einwohner*innen, die in der Stadtgesellschaft beheimatet sind, aber nicht über die rechtlichen Möglichkeiten eines aktiven und passiven Wahlrechts verfügen (Nicht-EU-Bürger*innen), aktiv an Beratungen der lokalen Politik teilzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Pavle Madzirov                          Samy Charchira               Özden Senarslan

Iljo Skangalov                           Besel Genctürk                 Karolina Chadzinska