Telefondolmetschen in städtischen Ämtern (Teil 2)

Antworten der Verwaltung

30. September 2020

An
Frau Katharina Kabata
Vorsitzende des Integrationsrates

Sehr geehrte Frau Kabata,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ausschusssitzung am 30.09.2020 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Welche Ämter mit Publikumsverkehr können sich die Nutzung von Telefondolmetscherdiensten zukünftig vorstellen? (bitte abfragen und ämterscharf beantworten)
  2. Welche Alternative nutzen die Ämter, die kein Telefondolmetschen in Anspruch nehmen (wollen)?
  3. Welche Kosten sind der Stadtverwaltung bisher durch die Nutzung des Dienstes der österreichischen Firma in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 entstanden?

Sachdarstellung
In der Antwort auf die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.03.2020 „Telefondolmetschen in städtischen Ämtern“ teilte die Verwaltung mit, dass nur drei der 31 städtischen Ämter den Telefondolmetscherdienst „SAVD Videodolmetschen GmbH“ nutzen.

Rechnet man das Jobcenter, dessen Angebot lediglich den Einrichtungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht heraus, so sind es nur zwei Ämter, die den Dienst vorrangig im Kontakt mit männlichen und weiblichen Prostituierten nutzen. Dies erscheint vor der Zusammensetzung der Düsseldorfer Einwohner- und Einwohnerinnen und den vielen Sprachen, die diese mitbringen extrem wenig. Auch die Eingrenzung auf ein Arbeitsfeld erscheint recht lebensfremd.

Auch wenn in der Beantwortung der Frage erläutert wird, dass das Amt 54 über ein internationales Team verfügt, dass viele Sprachen selbst abdeckt, so bleiben immer noch 31 Ämter, die diesen Dienst nicht nutzen, darunter viele Ämter mit Publikumsverkehr. Gerade wenn es um das Einreichen von Unterlagen und die Vermittlung von Informationen geht, kann es letztendlich resourcenschonender sein, diese Auskünfte um der Genauigkeit willen in den Muttersprachen zur Verfügung zu stellen. Aus unserer Sicht sollte deshalb dieser Dienst bedarfsgerecht ausgeweitet werden.

Nähere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler