Änderungen und Ergänzungen der Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Düsseldorf (Kindertagespflegerichtlinien)

+++ die Änderungen zu Kindertagespflegerichtlinien wurde von der Tagesordnung genommen +++

9. März 2017

An
Ursula Holtmann-Schnieder
Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses

Sehr geehrte Frau Holtmann-Schnieder,

die Ratsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Vorlage 51/ 30/2017 „Änderungen und Ergänzungen der Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Düsseldorf (Kindertagespflegerichtlinien)“ auf die Tagesordnung der Sitzung am 9. März zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen (Änderungen in fett und grau unterlegt):

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage der Vorlage ersichtlichen Änderungen und Ergänzungen der Richtlinien zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege der Stadt Düsseldorf (Kindertagespflegerichtlinie) sowie die dazu gehörenden Anlagen A, B, C und D in der vorliegenden Fassung (Anlage der Kindertagespflegerichtlinie) mit den unten stehenden Änderungen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der darin beschriebenen Neuerungen ab dem 01.08.2017.

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung:

  1. die geplante Abrechnung für die Kindertagespflege, wie folgt, zu ändern. Die Betreuungspauschalen bis zu einem Stundenumfang von 40 Stunden wöchentlich werden wie bisher ohne Stundennachweis und im Voraus zum 1. des Leistungsmonat gezahlt. Darüber hinaus gehende Betreuungsstunden können wie bisher zwischen Eltern und Tagespflegepersonen vertraglich vereinbart werden bis zu einem Betreuungsumfang von insgesamt 45 Wochenstunden. Die Geldleistung für die über 40 Stunden hinausgehende Betreuung erfolgt gemäß Vertrag und auf Basis eines stundengenauen Nachweises im Nachhinein. Diese Regelung gilt für die Tagespflege und die Großtagespflege gleichermaßen. Die Regelung zur Anschlussbetreuung bleibt unverändert bestehen. Die weitere detaillierte Beratung und Information der Eltern und der Tagespflegepersonen übernehmen die Fachberatungsstellen.
  2. die Eltern, die Tagespflegepersonen und die Fachberatungen kurzfristig und umfassend über die neuen Regelungen der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Düsseldorf zu informieren. Dies soll durch einen Newsletter und eine FAQ-Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen geschehen.  Die Homepage des Jugendamtes wird zum Thema Tagespflege zeitnah überarbeitet und die aktuellen Informationen werden dort bereitgestellt.
  3. die Tagespflegepersonen werden verpflichtet, ab einer vertraglichen Betreuungszeit ab 35 Stunden die Woche aus statistischen Gründen einen Stundennachweis über die täglichen Betreuungszeiten der Kinder zu führen und jeweils bis zum 15. des Folgemonats an das Jugendamt weiterzuleiten.

Sachdarstellung
Mit den Änderungen und Ergänzungen der Richtlinien zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege soll sichergestellt werden, dass das Angebot der Kindertagespflege auch dem tatsächlichen Bedarf der Eltern entspricht und dass somit die Steuergelder der Düsseldorfer Bürger*innen sinnvoll und angemessen eingesetzt werden.

Die Ankündigung der geplanten Änderungen hat bei manchen Eltern und Tagespflegepersonen zu Verunsicherungen geführt. Des Weiteren haben einige Aussagen und Ankündigungen seitens der Tagespflege- und Großtagespflegepersonen gegenüber den Eltern zusätzlich für Verwirrung gesorgt.

Vor diesem Hintergrund halten wir es für notwendig, dass das Inkrafttreten der Richtlinien nicht zum 01. April, sondern zum 01. August 2017 erfolgt. Somit kann auch sichergestellt werden, dass alle Beteiligten mit den aktuellen Informationen versorgt werden können, dass sie die Möglichkeit haben sich zu informieren und dass die Beratungsangebote der Fachberatungsstellen der Tagespflege in Anspruch genommen werden können.

Durch die Änderungen der Richtlinie ist ab dem 01. August 2017 geregelt, dass die Betreuungsverträge über 40 Wochenstunden bis zu einer Förderhöhe von 40 Stunden pro Woche ohne Nachweis im Voraus gezahlt werden. Eltern, die darüber hinaus gehende Betreuungsstunden benötigen, können diese mit der Tagespflegeperson vereinbaren.

Die Betreuung ab 40 Wochenstunden wird im Nachhinein stundengenau abgerechnet und zeitnah vom Jugendamt gezahlt. Mit der statistischen Erhebung der täglichen Betreuungsstunden sollen Erkenntnisse über die Betreuungsbedarfe  der Familien gerade im Hinblick auf benötigte flexible Angebote gewonnen werden.

Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Rajiv Strauß                              Paula Elsholz                                Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann