02.02.2017 – Die Verwaltung ist in vielen Fällen gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben, der Rat beauftragt deshalb die Verwaltung, Jugendliche in geeigneter Weise über ihr Widerspruchsrecht zu informieren
Rat
Aktuelle GRÜNE Anträge und Anfragen in den Ratssitzungen.
Antworten der Verwaltung angehängt an die jeweilige Anfrage.