19.09.2019 – Aufgrund des Biotopverbundkorridors, der geschützten Arten und der wertvollen Böden bestehen erhebliche Bedenken für die Fläche DU_01 Duisburg / Düsseldorf. Vor diesem Hintergrund wird eine Ausweisung dieser Fläche als allgemeneiner Siedlungsbereich (ASB) abgelehnt.
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