21.09.18 – Wie ist der Sachstand im Hinblick auf die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags bezogen auf vorhandene Spielhallen im Stadtbezirk 9, konkret, ist die Überprüfung aller bestehenden Spielhallen abgeschlossen, liegt bereits eine glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Weiterbetrieb vorhandener Spielhallen an welchen Standorten vor, wenn nein, ist wann damit zu rechnen, ist mit der Erteilung zum Weiterbetrieb von Spielhallen an welchen Standorten zu rechnen, die die Mindestabstände von 350 m Luftlinie untereinander etc. nicht einhalten, wenn ja, mit welcher Begründung? – Antwort der Verwaltung, RP 13.10.18