Kinderrechte ins Grundgesetz

Die Kinderrechtskonvention wurde bereits im Jahr 1989 von den Vereinten Nationen (UN) verabschiedet und von fast allen Staaten unterzeichnet. Neben grundlegenden Kinderrechten wie das Recht auf Schutz vor Gewalt, das Recht auf Freizeit oder das Recht auf Bildung sagen die Staaten darin außerdem zu, das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, vorrangig zu berücksichtigen. In Deutschland ist das bisher nicht ausreichend umgesetzt.
Zum 30-jährigen Jubiläum wurde im zu Ende gehenden Jahr weltweit ein besonderer Fokus auf diese Errungenschaft gelegt.
Unter http://kinderrechte-duesseldorf.de/ heißt es dazu:
”Hier in Düsseldorf haben sich zahlreiche Institutionen zu einem Bündnis zusammengeschlossen, um im Jubiläumsjahr besonders aktiv zu werden. Mit Vorträgen, Theater, Diskussionen, Kunstprojekten, Seminaren, Workshops an Schulen, Kongressen und Aktionen im öffentlichen Raum wird ein ganzes Jahr lang auf die Bedeutung von Kinderrechten aufmerksam gemacht. Das Programm umfasst ganz unterschiedliche Themenbereiche und richtet sich an Jung und Alt.”
Drei Ziele stehen im Fokus der Initiative:
· Kinderrechte in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung rücken
· Möglichkeiten der Partizipation von Kindern und Jugendlichen stärken
· Für die Interessen und Bedürfnisse von Kindern sensibilisieren
(Zitat Ende)
Um dies zu verdeutlichen, waren im Rahmen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen –Jugend checkt Düsseldorf– zum Beispiel Schüler*innen und Besucher*innen von Jugendeinrichtungen des Bezirks 9 in ihrem Umfeld aktiv. Sie dokumentierten Mängel, die ihnen auf dem Schulweg, auf Spielplätzen oder bei der Freizeitgestaltung im öffentlichen Raum auffielen und machten zahlreiche Verbesserungsvorschläge. Spielplatzausstattung, Müll in Grünanlagen, Schulwege oder Aufenthaltsflächen für Jugendliche waren häufig genannte Themen. Diese wurden jetzt in zwei Veranstaltungen Mitgliedern der Bezirksvertretung 9 und Vertreter*innen der Verwaltung präsentiert, wobei es zu einem regen Austausch zwischen allen teilnehmenden Personengruppen kam und “erste Aufträge” an die Bezirksvertreter*innen vergeben wurden.
Auf Bundesebene hat die Justizministerin jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Kinderrechte im Grundgesetz verankern soll. Daraus könnten sich Änderungen im Planungsrecht oder Verkehrsrecht ergeben, konkret Dinge, die sich auch im unmittelbaren Wohnumfeld befinden.

Ernst Welski, Fraktionssprecher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der BV 9