Elternbeiträge für Düsseldorfer Kindertagesstätten – Beitragsfreiheit bei Geschwistern von Vorschulkindern

8. März 2018

Antworten der Verwaltung

An
Ursula Holtmann-Schnieder
Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses

Sehr geehrte Frau Holtmann-Schnieder,

in Nordrhein-Westfalen ist das letzte Kita-Jahr landesweit grundsätzlich beitragsfrei, in Düsseldorf gilt zudem die „Geschwisterkind-Regelung“. Das heißt, dass Geschwisterkinder beitragsfrei sind, sobald ein älteres Geschwisterkind bereits eine Kindertageseinrichtung besucht.

Dies gilt auch für Geschwisterkinder von (beitragsfreien) Kindern im letzten Kita-Jahr: Vorschulkinder müssen so behandelt werden als würde ein Elternbeitrag für sie gezahlt. In Düsseldorf jedoch zahlen die Eltern von Vorschulkindern plus jüngerem Geschwisterkind für letzteres jedoch immer noch den Elternbeitrag.

Laut Nachfragen von Eltern bei der Stadtverwaltung sollen die zu viel gezahlten Elternbeiträge weiter erhoben werden und erst später zurückgezahlt werden, rückwirkend bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2014/15. Nur per Antrag sollen die Eltern auch eine sofortige Rückzahlung erreichen können.

Die Regelung für ältere Geschwisterkinder, die bereits im letzten Kita-Jahr und somit beitragsfrei sind, wurde im § 23 KiBiz Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern bereits im August 2014 geregelt:

(3) Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, ist in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei. […]
(5) […] Bei Geschwisterregelungen sind Kinder, deren Tagesbetreuung nach Absatz 3 elternbeitragsfrei ist, so zu berücksichtigen, als ob für sie ein Elternbeitrag zu leisten wäre.

Bestätigt wurde dies am 07.06.2016 durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster (Aktenzeichen: 12 A 1756/15).

Vor diesem Hintergrund bittet die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 8. März zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Warum wurde die Erhebung von Elternbeiträgen in Düsseldorf anders gehandhabt, als es bereits 2014 durch das KiBiz geregelt wurde und warum wurde dies nicht spätestens nach der Bestätigung durch das Oberverwaltungsgericht im Jahr 2016 geändert?
  2. Warum wird die Erhebung von Elternbeiträgen in Düsseldorf nicht sofort gestoppt und somit der Aufwand durch die zukünftige Rückzahlung nicht noch weiter erhöht?
  3. Wie informiert die Stadtverwaltung die betroffenen Eltern über die versehentliche Erhebung von Elternbeiträgen, ab wann soll eine Erhebung nach der gesetzlichen Regelung erfolgen?

Mit freundlichen Grüßen

Paula Elsholz