Konzept Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten

19. September 2019

Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU, SPD, GRÜNE und FDP zur Vorlage 001/ 14/2019 Konzept Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten

An Herrn
Oberbürgermeister Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel,

die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bitten Sie, diesen Änderungsantrag zur Vorlage 001/ 14/2019 Konzept Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 19.09.2019 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen.

Der Rat der Stadt beschließt das beigefügte Konzept „Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ und die Umsetzung in der Landeshauptstadt Düsseldorf mit folgenden Ergänzungen bzw. Änderungen:

Der Rat wählt sieben Vertreter*innen der Fraktionen in die Kleine Kommission für nachhaltige Entwicklung, die an die Stelle der bisherigen Lenkungsgruppe der Lokalen Agenda tritt. Die für die bisherige Lenkungsgruppe „Lokale Agenda“ gewählten Mitglieder bleiben bis zur Kommunalwahl 2020 im Amt. Vertreter*innen einiger Ämter nehmen beratend an den Sitzungen teil. Aus der Kleinen Kommission und dem Nachhaltigkeitsbeirat wird in der jeweils folgenden Ratssitzung berichtet.

Die Mitglieder des Nachhaltigkeits-Beirats werden durch den Rat bestätigt.

in Ziffer 4.1 wird ergänzt

I. Überblick verschaffen – Soll-Ist-Vergleich
Einen umfassenden Überblick über Düsseldorfer Aktivitäten zur Nachhaltigkeit und eine quantitative sowie qualitative Einschätzung zu deren Wirksamkeit gibt es bisher nicht.

Dafür werden Erfolgskriterien wie Indikatoren oder Kennzahlen bestimmt, um den Abgleich messbar zu machen. Zur Entwicklung von Erfolgskriterien für Düsseldorf kann der Musterkatalog des Städtetages (gemeinsam erarbeitet mit der Bertelsmann Stiftung) oder Ziel- und Kennzahlensysteme des Bundes, des Landes NRW bzw. anderer Städte herangezogen werden. Zum Beispiel könnten die Indikatoren des Städtetages mit aktuellen Kennzahlen aufbereitet werden. Wo möglich soll auf geeignete vorhandene Indikatoren und Daten zurückgegriffen werden.

Als Ergebnis entsteht eine Übersicht, aus der erkennbar wird, welche Handlungsfelder Düsseldorf bereits in Angriff genommen hat und wo bisher noch keine Aktivitäten stattfinden.

II. Handlungsfelder priorisieren
Da nicht alle SDG von gleicher Wichtigkeit für die Umsetzung der Agenda 2030 in Düsseldorf sind, sind im nächsten Arbeitsschritt im Sinne einer effizienten und effektiven Vorgehensweise Prioritäten zu setzen.

Aus dem o. g. Soll-Ist-Vergleich wird deutlich, wo die Stadt Düsseldorf im Kontext Nachhaltigkeit bereits gut aufgestellt ist und wo Handlungsbedarf besteht. Leitkriterien für die Priorisierung sind die besondere Bedeutung eines bestimmten Themas für Düsseldorf und Handlungsmöglichkeiten der Stadt.

Auf diese Weise werden die für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in der Stadt Düsseldorf die vorrangig relevanten Handlungsfelder bestimmt. Über die Handlungsfelder entscheiden die zuständigen politischen Gremien, nach Beratung in der Kleinen Kommission für nachhaltige Entwicklung und dem Nachhaltigkeits-Beirat.
[…]

IV. Umsetzung kontrollieren und dokumentieren
Durch die Umsetzung wächst das „Ist“, die Stadt Düsseldorf nähert sich weiter den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen; die anfangs festgestellte Lücke zur Umsetzung der SDG („Soll“) schließt sich weiter.

Eine Kontrolle und Dokumentation der Umsetzungsschritte macht Fortschritt sowie Erfolge deutlich und zeigt, wo nachgesteuert werden muss. Eine geeignete Form der Information der Fachgremien sowie der Öffentlichkeit wird vorgeschlagen. Denkbar sind insbesondere regelmäßige, beispielsweise zweijährige, Teilberichte zu Schwerpunktthemen digital und analog. Die Umsetzung selbst obliegt den für die Umsetzung festgelegten zuständigen Fachämtern und städtischen Tochterunternehmen.

VI. Koordination des Prozesses
Koordiniert wird der dargestellte Prozess in den zuvor beschriebenen Schritten I. bis V. von der Geschäftsstelle Nachhaltigkeit (siehe auch unter 4.4). Die Geschäftsstelle unterstützt die Ämter und Tochterunternehmen bei der Umsetzung nachhaltiger Entwicklung als kommunale Querschnittsaufgabe.

Dabei wird jedoch, aufgrund der Vielfältigkeit der Handlungsfelder und der unterschiedlichen Anforderungen an die Umsetzung, auf eine starre Struktur mit festen Arbeitskreisen verzichtet und stattdessen ein flexibler Ansatz in Form von temporären und themenbezogenen Formaten gewählt. Um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Ämter im Hinblick auf Unterstützungsbedarf, Tempo und Vernetzung gerecht zu werden, bietet die Geschäftsstelle neben einer breiten Einbindung bedarfs- und zielorientierte Unterstützung an.

Zu konkreten Fragestellungen sind einzelne Termine mit Vertreter*innen von Ämtern oder Dezernaten zum Austausch und um Impulse zu setzen sinnvoll. Zu anderen Themen können Arbeitsgruppen der thematisch betroffenen Verwaltungseinheiten gebildet werden, die sich eine Zeit lang regelmäßig austauschen, um intensiver an Zielen oder Umsetzungsoptionen zu arbeiten. Weiterhin vorgesehen sind schriftliche Abfragen, Workshops oder Veranstaltungen.

Soweit wie möglich wird dabei an Vorhandenem und Bewährtem angeknüpft, etablierte Abläufe werden genutzt, begonnene Projekte und Arbeitsstrukturen bleiben unverändert. Die Umsetzung in der Verwaltung erfolgt mit den vorhandenen Ressourcen. Über die entwickelten Handlungsfelder, Ziele und Umsetzungen entscheiden die zuständigen politischen Gremien, nach Beratung in der Kleinen Kommission für nachhaltige Entwicklung und dem Nachhaltigkeits-Beirat. entscheidet die VK.

Die Koordination dieser offenen und flexiblen Organisationsstruktur übernimmt die Geschäftsstelle Nachhaltigkeit. Sie arbeitet dabei eng mit einer Strategie-Gruppe, bestehend aus einer Vertreter*in des Dezernates 08 und dem Leiter des Umweltamtes zusammen.

Der Rat beauftragt die Verwaltung darüber hinaus zu prüfen, wie die Nachhaltigkeitsziele auch mit dem städtischen Haushaltsplan verknüpft werden können. Beispielsweise könnten in einem ersten Schritt die bestehenden Produkte, Ziele und Kennzahlen den Nachhaltigkeitszielen zugeordnet werden. Diese Analyse sollte frühzeitig im Rahmen des Soll-Ist-Abgleichs eingebunden werden, da sich in beiden Prozessen ähnliche Fragen zu Zielen und Kennzahlen stellen.

Sachdarstellung
erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Gutt                                       Markus Raub                                       Angela Hebeler
Norbert Czerwinski                             Manfred Neuenhaus