Kronenhaus – drohender Verlust eines stadtbildprägendes Ensembles

Antworten der Verwaltung

04. September 2019

An
Ratsherrn Dr. Alexander Fils
Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung

 

Sehr geehrter Herr Dr. Fils,

die derzeitigen Pläne, das sogenannte Kronenhaus, Kronenstraße 10 in Unterbilk zur Errichtung von neuen Wohngebäuden abzureißen, stoßen auf erheblichen Widerstand bei den Anwohnerinnen und Anwohnern.

In der Sitzung der Bezirksvertretung 3 vom 13. Juni 2019 wurde eine Bauvoranfrage zur Kronenstraße 10/12 beraten. Das betroffene historische, bis 1904 erbaute Kronenhaus ist Teil eines ehemaligen dreiteiligen Gebäudeensembles mit Jugendstilapplikationen. Zusammen mit dem Nachbarhaus Kronenstr. 6 und dem türmchenbewährten Durchgang ist das Gebäude orts- und straßenprägend. Die Menschen vor Ort identifizieren es mit dem Viertel.

Gleichwohl kam die Verwaltung zu der ersten Einschätzung, dass es sich nicht um ein erhaltungswürdiges Denkmal im Sinne des Denkmalschutzes handelt. In der Bezirksvertretung 3 wurde das geplante Bauvorhaben von allen Parteien unisono abgelehnt. Es sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die historischen Bauten zu erhalten und zu renovieren anstatt sie abzureißen. Die Verwaltung ist aufgefordert, die Erhaltungswürdigkeit vertieft zu prüfen.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sie, folgende anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 04. September 2019 zu nehmen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Wie schätzt die Verwaltung die Erhaltungswürdigkeit des Kronenhauses ein?
  2. Wie schätzt die Verwaltung die Erhaltungswürdigkeit der Fassade ein?
  3. Welche Voraussetzungen müssten geschaffen werden, um einen Erhalt des Kronenhauses oder zumindest seiner Fassade zu erwirken?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Astrid Wiesendorf            Vera Esders             Norbert Czerwinski