Dringende Korrekturen bei Coronahilfen für Künstler*innen erwirken

30. April 2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Conzen,

den Soforthilfetopf des Landes NRW zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Künstler*innen möchten wir als eine durchaus geeignete Maßnahme würdigen, aber auch sie reicht nicht aus. Denn zum einen führt die Ausschöpfung der bereitgestellten Gelder nun zu einem ungerechten „Windhundprinzip“. Zum anderen geht sie teilweise an den Bedarfen vorbei.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Kulturausschusses am 30. April 2020 zu nehmen und abstimmen zu lassen:

Der Kulturausschuss fordert den Oberbürgermeister und die Verwaltung auf, sich zusammen mit anderen Kommunen in NRW

  • für eine Verwendung der vom Bund zur Verfügung gestellten „Corona Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“ für den Lebenshaltungskosten von Künstler*innen einzusetzen – analog zu den Bestimmungen in Baden Württemberg, wo Soloselbständige auf Antrag pauschalisierte Kosten für ihren Lebensunterhalt erhalten,
  • zudem bei längerer Dauer des Lockdowns für Künstler*innen die Einrichtung eines Kurzarbeitergeldes für Künstler*innen auf Grundlage der KSK Jahresabrechnung zu erwirken,
  • für einen temporären Kulturnothilfefonds / Rettungsfonds der Bundesregierung zur Sicherung der kulturellen Infrastruktur in den Kommunen einzusetzen, sowohl in Bezug auf die Freie Szene, die Kreativwirtschaft als auch die kulturellen Institutionen,
  • dafür einzusetzen, dass analog der Öffnungen für Bibliotheken und Archive die Kulturinstitute unter Einhaltung des Gesundheitsschutzes sobald wie möglich geöffnet werden.

Sachdarstellung
In Zeiten von Corona sind spezielle Kraftanstrengungen gefragt, um Künstler*innen und kulturelle Einrichtungen, alle im Backstagebereich Tätigen wie Techniker*innen, Veranstalter*innen etc. in die Zeiten nach Corona in die „Normalität“ zu retten.

Durch die Corona Krise stehen viele von ihnen vor großen existenzbedrohenden Problemen. Es gilt, alles zu ermöglichen, was Ihnen Unterstützung geben kann, um diese existenzvernichtende Situation aufzufangen und Strukturen zu erhalten. Denn Kultur ist durchaus systemrelevant.

Nicht zu vergessen ist dabei, dass sich in Kunst und Kultur gerade eben nicht alles auf später verschieben und nachholen lässt. Und einmal zerstörte Strukturen werden sich nicht einfach wieder aufbauen lassen, der Prozess ist irreversibel.

Bund, Land und Kommune sind hier gefragt und sind hier bereits tätig. Nichts desto trotz gibt es weit höheren Bedarf. Die Kommunen sind wesentlicher Kulturförderer und Lebensort der Künstler*innen im Land NRW. Insofern betrifft sie die Sicherung der kulturellen Infrastruktur und Lebensunterhalts von Künstler*innen und Soloselbständigen in besonderem Maße.

Künstler*innen, Veranstalter*innen, Spielstätten und alle im Support Tätigen sind besonders und nach aller Voraussicht neben der Gastronomie am längsten von den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus betroffen. Sie verfügen im weit überwiegenden Teil weder über Rücklagen noch über nennenswerte Betriebsausgaben, die aus der Soforthilfe des Bundes finanziert werden könnten.

In den Kommunen ist bereits eine Vielzahl unterstützender Maßnahmen ergriffen worden, von der vorzeitigen Auszahlung von Förderraten bis zur Finanzierung von Soforthilfe-Sondertöpfen oder Hilfsfonds für die Freie Szene und die Klubkultur und der weiteren Auszahlung von OGS-Mitteln für die in Schulen beschäftigten Künstler*innen. Weitere Maßnahmen sind aufgrund der festgelegten Haushalte der Kommunen schwerlich leistbar aber dringend notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Clara Gerlach                      Karin Trepke                        Lukas Moore