Kultursommer – öffentlicher Platz für Veranstaltungen der freien Szene

4. Februar 2021

An
Herrn Oberbürgermeister
Stephan Keller

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 4. Februar 2021 zu setzen und abstimmen zu lassen:

Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bespielung öffentlicher Räume durch freie Kulturschaffende in einem „Kultursommer“ in 2021 zu ermöglichen. Öffentliche Flächen, die für eine Nutzung zur Verfügung stehen, sollen in 2021 von den Veranstalterinnen und Veranstaltern von Open-Air-Veranstaltungen gegen eine Aufwandsentschädigung der freien Szene zur Verfügung gestellt werden, d. h. zusätzliche Kosten, die den Veranstalterinnen und Veranstaltern dabei entstehen, sollen von der Stadt ausgeglichen werden können.

Das Kulturamt wird beauftragt, mit den Veranstalterinnen und Veranstaltern Konditionen zu vereinbaren und dem Kulturausschuss ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Dafür werden 40.000 EUR mit Sperrvermerk in den Haushalt 2021 eingestellt und durch den Kulturausschuss freigegeben.

Das Konzept soll mit dem Folge-Konzept zum „Heimatsommer“ abgestimmt werden, das gegenwärtig durch die Verwaltung erarbeitet wird. Die 40.000 EUR setzen sich aus 25.000 EUR aus der Umschichtung der Mittel, die für den Landesverband der Jüdischen Gemeinde von Nordrhein K. d. ö. R. u. a. (Jüdische Kulturtage) eingestellt waren, und 15.000 EUR zusätzlich zusammen.

Sachdarstellung
Nach diesem Winter mit all seinen Kontaktbeschränkungen, die es den Kulturschaffenden unmöglich gemacht haben, in Kontakt mit ihrem Publikum zu kommen, gibt es in diesem Jahr den Bedarf für einen Sommer voller Kultur auf öffentlichen Plätzen. Um diesen „Kultursommer“ für Publikum und freie Szene zu ermöglichen, ist es sinnvoll, weder die freien Akteurinnen und Akteure noch die Genehmigungsbehörden mit jeweiligen Genehmigungsverfahren zu überfordern.

Durch die gemeinsame Nutzung öffentlicher Plätze, die in der Stadt zur Verfügung gestellt werden, können alle profitieren. Konkret könnten sich z. B. das Theatermuseum, das Asphalt-Festival, das New-Fall-Festival, der Stadtstrand an der Tonhallenterrasse und die Flora-Bars vorstellen, ihre Eventflächen für Open-Air-Veranstaltungen der freien Szene zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich entstandener Aufwand für die Veranstalterinnen und Veranstalter, z. B. durch die Vermittlung an die freie Szene, müssten von der Stadt abgedeckt werden.

Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich in der Sitzung.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Tups                       Angela Hebeler                    Norbert Czerwinski