Lärmschutz beim RRX – Einhausung der Gleise in Angermund weiter planen und ergebnisoffen prüfen

10.03.2017

An
Oberbürgermeister
Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Vorlage 01/ 49/2017 auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 10. März 2017 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen (Änderungen in fett):

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf bekennt sich zum Rhein-Ruhr-Express (RRX) als größtem und wichtigstem Nahverkehrsprojekt in den nächsten Jahren in Nordrhein-Westfalen. Der Ausbau der Verkehrsverbindungen zwischen Rheinland und Ruhrgebiet verbessert die Erreichbarkeit der Landeshauptstadt für die Bürgerinnen und Bürger und sichert auch den Wirtschaftsstandort Düsseldorf. Zudem werden wichtige umwelt- und klimapolitische Ziele verfolgt.

Gleichzeitig tritt der Rat für einen wirksamen und nachhaltigen Lärmschutz beim RRX ein, der die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger entlang der Ausbaustrecken berücksichtigt.

Der Rat begrüßt daher die Arbeit des Runden Tisches Lärmschutz Angermund sowie die Zusammenfassung der Ergebnisse zur Einhausungsvariante der Bürgerinitiative Angermund e.V. und zur präferierten Planungsvariante der DB Netz AG, die am 20.02.2017 den Vertreter*innen der Politik sowie der Öffentlichkeit im Rathaus vorgestellt wurden. Der Rat dankt ausdrücklich der Verwaltung für ihre unterstützende Rolle beim Runden Tisch Lärmschutz Angermund.

Nach Auswertung der Ergebniszusammenfassung des Runden Tisches Lärmschutz Angermund steht für uns fest: Die bauliche Machbarkeit der Einhausungsvariante ist grundsätzlich bestätigt.

Allerdings sind einige Fragestellungen noch offen geblieben und bedürfen der weiteren und tiefergehenden Prüfung. Für die Entscheidung, mit welcher Variante in die Planfeststellung gegangen werden soll, muss die Einhausungsvariante vergleichend betrachtet und ggf. in Teilpunkten detaillierter untersucht werden:

  • Kosten: eine unabhängige Überprüfung der Kostenangabe zur Planungsvariante der DB Netz AG und eine abschließende Kostenermittlung für das Einhausungsbauwerk.
  • Lärmschutz: die Veröffentlichung und unabhängige Überprüfung aller aktuellen Schallgutachten der DB Netz AG. Gleichzeitig die vertiefte Untersuchung des Lärmschutzes bei den beiden Rampen des Einhausungsbauwerks (ab dem Südportal über eine Länge von ca. 520 m und ab dem Nordportal über ca. 330 m)
  • Trassenquerschnitt: Die Realisierung der zugrunde gelegten Minimalbreite bei der Einhausungsvariante muss weitergehend geprüft werden, da sie aufgrund der Auswirkungen auf öffentliche sowie Privatgrundstücke ein wesentliches Entscheidungskriterium ist.
  • Städtebauliche und Orts- sowie Landschaftsbild prägenden Auswirkungen: Neben der Prüfung des Trassenquerschnitts muss ebenso geprüft werden, welche Folgen die Umsetzung der Varianten für die städtebauliche Situation entlang der Strecke hat und welche Folgen diese für das Orts- und Landschaftsbild bedeuten.

Deshalb fordert der Rat, diese Fragestellung tiefergehend zu klären und weitere konkrete Planungen anzugehen, um dann eine Grundlage für weitere Entscheidungen zu erhalten. Dies muss schnellstmöglich erfolgen, um das Verfahren möglichst nicht zu verlängern.

Der Rat bittet das Bundesverkehrsministerium, der Deutschen Bahn AG die dafür notwendigen finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Der Rat bittet die Düsseldorfer Abgeordneten im Deutschen Bundestag sich zeitnah in Gesprächen mit der Deutschen Bahn AG, der Bundes- und Landesregierung für eine solche Finanzzusage zur Projektrealisierung einzusetzen.

Der Rat bittet ebenso die Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen sowie die Verwaltung der Stadt Düsseldorf um Unterstützung.“

 

Sachdarstellung

Erfolgt mündlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Czerwinski                 Markus Raub                 Marie-Agnes Strack-Zimmermann                 Angela Hebeler