Mehr Flächen für den Sport: Sportorganisatorisches Maßnahmenpaket 12. Dezember 202412. Dezember 2024 12. Dezember 2024 – Etatsitzung Rat AnHerrn Oberbürgermeister Dr. KellerVorsitzender des Rates Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Haushaltsantrag auf die Tagesordnung zu setzen und abstimmen zu lassen: AntragDie Verwaltung wird beauftragt, dem Sportausschuss im ersten Quartal des Jahres 2025 jeweils eine zusätzliche Maßnahme zur Qualifizierung von vorhandenen Sportflächen in den Stadtteilen Heerdt, Kalkum und Vennhausen vorzustellen. Für diese Maßnahmen werden Planungsmittel in Höhe von 300.000 Euro mit Sperrvermerk in den Haushaltsplan 2025 eingestellt. BegründungDie Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen u.a. aufgrund einer wachsenden Bevölkerung und unter Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen der Sportwirksamkeitsstudien einen Bedarf an zusätzlichen Sportflächen für Düsseldorf (SPOA/015/2022). Dieser Bedarf kann nicht nur durch die Erschließung von neuen bisher nicht für den Sport zur Verfügung stehender Flächen gedeckt werden, sondern vor allem auch durch die Qualifizierung von vorhandenen Sportflächen (Beispiel: Umwandlung von Asche- in Kunstrasenplätze, um die Nutzungszeiten zu erhöhen) oder die Umnutzung von Flächen (Beispiel: Auf einer bisher brachliegenden Sportfläche wird ein Spielfeld für eine neue Sportart erstellt). Hierzu kann auf viele in der Vergangenheit bereits von der Sportverwaltung auf den städtischen Bezirks- und Vereinssportanlagen erfolgreich umgesetzte oder noch geplante Maßnahmen verwiesen werden. Aktuell stehen besonders fünf Maßnahmen in den Stadtteilen Wersten, Bilk, Lohausen, Düsseltal und Benrath im Vordergrund, die zur Erreichung von nachhaltigen Effekten für den Düsseldorfer Amateurfußball und Breitensport im Kontext zur UEFA-EURO 2024 umgesetzt werden sollen (SPOA/048/2023). Wir wollen darüber hinaus zusätzliche Planungsmittel in Höhe von 300.000 Euro mit Sperrvermerk in den Haushalt einstellen, um insgesamt drei weitere Sportflächen auf Bezirks- und Vereinssportanlagen in den Stadtteilen qualifizieren zu können, die bisher nicht von dem vorgenannten Maßnahmenpaket im Rahmen der UEFA-EURO 2024 profitieren können. Die Sportverwaltung soll die entsprechenden Flächen und Qualifizierungsmöglichkeiten auf den vorgenannten Sportanlagen in einer Sitzung des Sportausschusses im ersten Halbjahr 2025 vorstellen, um dann auf der Grundlage dieser Vorstellung über die Aufhebung des Sperrvermerks entscheiden zu können. Mit freundlichen Grüßen Rolf Tups Mirja Cordes Frank Schulz ThemaProdukt/ MaßnahmeZeileKontoHaushaltsjahr Beträge in Euro Verbesserung (+) / Verschlechterung (-)2025202620272028Vereins-sport-anlagen424240178520000-300.000